EILT! PfÜB Konto - Wie bekomme ich das Konto frei?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Floila
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#1

22.06.2010, 09:26

Guten Morgen,

das fängt ja heute schon wieder gut an bei mir, man könnte meinen es sei Montag. ;)

Folgender Fall, den ich bis 10 Uhr gelöst haben muss :cry: :

Konto des Mandanten wurde von Gegenseite gepfändet. Hierauf gehen nur seine Sozialleistungen ein. Er ist drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Gegenseite will Konto nur frei geben, wenn Mandant € 60,00 Raten zahlt, Mandant kann aber höchstens € 40,00 zahlen. Der Mandant kommt nun wohl zwar an seine Sozialleistungen, kann aber keine Überweisungen tätigen, ohne dafür eine Gebühr an die Bank zahlen zu müssen. Mandant war wohl schon bei Gericht und wollte einen Antrag nach § 850 k ZPO stellen, das hat das AG aber abgelehnt.

Was mache ich denn nu? Wie bekomme ich das Konto komplett wieder frei?

Bitte, bitte helft mir!! :(
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romex
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#2

22.06.2010, 09:41

So böse das jetzt klingt, aber da hat Euer Mandant einfach mal Pech gehabt!!! Dann muss er eben in den sauren Apfen beißen und 20 EUR mehr bezahlen...

Wirklich helfen kann ich Dir bei Deinem Problem leider nicht! Ich weiß, das ist doof, aber letztendlich sind solche "Schuldner" immer selbst Schuld! Man hätte längst einlenken können - aber nein, man will nicht... bis dann das Gejammer groß ist! Mich rief letztens einer an, dem ich das zweite Mal (nach nicht eingehaltener Ratenzahlung und "Verarschung" a la "Das Geld ist unterwegs!"), dass ich daran Schuld sei, dass er nicht zur Arbeit fahren konnte, weil er nicht tanken konnte und das natürlich nur, weil ICH (Böse) sein Konto schon wieder gesperrt hätte! Dumm gelaufen!
Liebe Grüße,
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-dus-
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#3

22.06.2010, 09:41

Ich denke, Du bekommst das Konto gar nicht komplett frei. Er kann ja seine Sozialleistungen innerhalb der Frist vom Konto abholen.

Ich würde dem Mandanten empfehlen, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und schon ist das Problem gelöst. Komplett zahlen würden das Problem natürlich auch lösen oder nochmals mit der Gegenseite verhandeln (so nach dem Motto: entweder € 40,00 von den Sozialleistungen, die ja unpfändbar sind oder gar nichts).
Spkie
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#4

22.06.2010, 09:50

wieso wird dem Antrag nicht stattgegeben?
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Liesel
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#5

22.06.2010, 09:56

Weil hinsichtlich Sozialleistungen innerhalb der 7-Tage-Frist sowieso Pfändungsschutz gilt und es sich nicht um Arbeitseinkommen handelt, was bei Eingang auf dem Konto theoretisch voll pfändbar ist.
LEBE DEN MOMENT

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#6

22.06.2010, 10:14

hmm das nehmen einige gerichte aber anscheinend nciht zu genau....
bei uns haben die das auch schon freigegeben....
Andre Boine

#7

22.06.2010, 11:43

Grundsätzlich finde ich das immer Klasse, wenn Leute zu jedem "bösen" Schuldnder Ihren Senf abgeben, ohne zu wissen, wie und warum die Schulden entstanden sind.
@Floila:

Was ich machen würde: Geld freistellen lassen, dann abheben und wenn es zunächst um den Kindesunterhalt geht, kann man bei jeder Bank gegen kleines Entgeld eine Bareinzahlung auf ein Konto Deiner Wahl und soweit ich weiß sogar gegenüber einer anderen Bank tätigen. Also Einzahlung bei Sparkasse auf Konto xyz bei der XYZ Bank. Somit müsste Dein Schuldner seinen Unterhaltsverpflichtungen auch kurzfristig nachkommen können, wenn die Kinder weit weg wohnen.

Ansonsten: soweit ich weiß gibt es ab 01.07.2010 das sog. P-Konto mit Pfändungsschutz und jede Bank ist verpflichtet ein normales Girokonto in ein solchen umzuwandeln. Muss man Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, kann der pfandfreie Betrag auf dem Konto i.H.v. derzeit ~900 € erhöht werden.

Näheres dazu unter:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=40302" target="blank

http://www.sozialleistungen.info/news/0 ... er-presse/" target="blank

Gruß, Andre.
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Badeschlappe26
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#8

22.06.2010, 13:16

Genau. In 9 Tagen einfach zur Bank schicken und das Konto umwandeln lassen - fertisch. Ist doch alles so schon schuldnerfreundlich heutzutage.
Es grüßt

die Schlappe
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Tom71
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#9

22.06.2010, 13:45

romex hat geschrieben:So böse das jetzt klingt, aber da hat Euer Mandant einfach mal Pech gehabt!!! Dann muss er eben in den sauren Apfen beißen und 20 EUR mehr bezahlen...

Wirklich helfen kann ich Dir bei Deinem Problem leider nicht! Ich weiß, das ist doof, aber letztendlich sind solche "Schuldner" immer selbst Schuld! Man hätte längst einlenken können - aber nein, man will nicht... bis dann das Gejammer groß ist! Mich rief letztens einer an, dem ich das zweite Mal (nach nicht eingehaltener Ratenzahlung und "Verarschung" a la "Das Geld ist unterwegs!"), dass ich daran Schuld sei, dass er nicht zur Arbeit fahren konnte, weil er nicht tanken konnte und das natürlich nur, weil ICH (Böse) sein Konto schon wieder gesperrt hätte! Dumm gelaufen!
Unterste Schublade sind solche Aussagen..... hoffentlich kommst Du niemals in solch eine Situation.

@ -dus-
Neues Konto wäre Alternative hilft aber aktuell nicht weiter; zudem: Sofern es sich um ein Guthabenkonto handelt bekommt der Schuldner nirgendwo ein anderes.

Einzige Alternative: Zur Bank und beantragen, dass das Konto ab dem 01.07. umgewandelt wird.
-dus-
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#10

22.06.2010, 14:20

@ -dus-
Neues Konto wäre Alternative hilft aber aktuell nicht weiter; zudem: Sofern es sich um ein Guthabenkonto handelt bekommt der Schuldner nirgendwo ein anderes.
Es gibt Banken, wo man - mit negativer Schufa und Bonität - online Konten problemlos eröffnen kann. Hilft zwar erst aber dem nächsten Monat aber immerhin.

Die entsprechenden Banken findet man in Schuldnerforen (und hierbei handelt es sich um mindestens zwei seriöse Großbanken).
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