Eidesstattliche Versicherung/ Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Nessie29
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#1

15.02.2013, 17:40

Hallo Leute,

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich beim Amtsgericht keine kostenlose Anfrage mehr stellen kann, ob der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat?

Muss ich mich dazu beim Vollstreckungsportal anmelden? Aber dass ist doch dann kostenpflichtig oder?

Nessie29
tiko73

#2

15.02.2013, 17:53

Für die eidesstattlichen Versicherungen, die bis zum 31.12.12 abgegeben wurden, sind weiterhin die jeweiligen Vollstreckungsgerichte zuständig. Dorthin kannst du auch weiterhin kostenlos die Anfrage schicken und ggf. die EV anfordern.

Für alle Vermögensauskünfte, die ab dem 1.1.13 abgegeben werden, kannst du nur noch die Anfrage über das Vollstreckungsportal stellen, wo die Anfrage (glaub ich) immer 4,50 € kostet. Wenn du dann die Vermögensauskunft haben willst, musst du diese über den Gerichtsvollzieher anfordern.
H.Stummeyer
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#3

15.02.2013, 18:47

Und die kostet beim Gerichtsvollzieher 25,00 €.
Nessie29
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#4

16.02.2013, 09:47

:thx
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#5

16.02.2013, 10:56

Statt: Es wird alles besser und einfacher wieder mal: Es wird alles umständlicher und teurer... :teufel
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NicoleH
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#6

16.02.2013, 18:26

wo die Anfrage (glaub ich) immer 4,50 € kostet.
kostet das auch was, wenn man die abfrage macht, aber der schuldner keine ev abgegeben hat?

lg
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ich
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#8

18.02.2013, 10:39

Mir wurde in einem Seminar gesagt, dass man jeweils diese 4,50 € zahlen muss, wenn der Schuldner z.B. 10 Eintragungen drin hat, dann also 10 x 4,50€.


Ich habe noch folgende Frage zum Thema:
Ich habe vom Vollstreckungsgericht die Auskunft bekommen, dass mein Schuldner am 04.01.2013 die Offenbarungsversicherung abgegeben hat. Nun möchte ich das Protokoll haben. Woher bekomme ich die nun? Beim Vollstreckungsgericht oder über den GV?
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katuscha
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#9

18.02.2013, 11:37

ich hat geschrieben:Mir wurde in einem Seminar gesagt, dass man jeweils diese 4,50 € zahlen muss, wenn der Schuldner z.B. 10 Eintragungen drin hat, dann also 10 x 4,50€.


Ich habe noch folgende Frage zum Thema:
Ich habe vom Vollstreckungsgericht die Auskunft bekommen, dass mein Schuldner am 04.01.2013 die Offenbarungsversicherung abgegeben hat. Nun möchte ich das Protokoll haben. Woher bekomme ich die nun? Beim Vollstreckungsgericht oder über den GV?
So eine Mitteilung habe ich auch erhalten, daher habe ich beim Amtsgericht das Vermögensverzeichnis angefordert. Mal sehen, ob dies klappt.
Ernie

#10

18.02.2013, 11:39

ich hat geschrieben:Ich habe vom Vollstreckungsgericht die Auskunft bekommen, dass mein Schuldner am 04.01.2013 die Offenbarungsversicherung abgegeben hat. Nun möchte ich das Protokoll haben. Woher bekomme ich die nun? Beim Vollstreckungsgericht oder über den GV?
Das hängt davon ab, ob es ein Vermögensverzeichnis nach altem Recht ist oder eine Vermögensauskunft nach neuem Recht... Da es aber schon Anfang Januar abgenommen wurde, gehe ich vom alten Recht aus und würde dann bei der Schuldnerkartei des zuständigen Vollstreckungsgerichts eine Abschrift anfordern.
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