Durchsuchungsanordnung

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RENOCTBLN
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#1

19.04.2017, 14:47

Hallo, :wink2

heute habe ich mal wieder eine Frage zur ZV.

Ich habe hier eine Akte, in dem unser Mandant dem Schuldner einen Bagger verkauft hat und dieser die Raten aber nicht vollständig bezahlt hat.

Wir haben ein VU erwirkt und sollten gleich vollstrecken, bzw. sollte der Bagger gepfändet werden, wenn der Schuldner nicht zahlen kann.

Nachdem wir die ZV eingeleitet haben haben wir auch den KFB erhalten wegen dem dann auch die ZV eingeleitet werden sollte.

Bezüglich des VU´s hat die Gerichtsvollzieherin mitgeteilt, dass der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wurde und sie daher anregt einen Durchsuchungsbeschluss nach § 758 ZPO zu beantragen.
Bezüglich der ZV zum KFB haben wir ein Vermögensverzeichnis erhalten.

Nun ist meine Frage, wenn wir zum KFB das Vermögensverzeichnis erhalten haben kann ich dann überhaupt noch zu dem anderen den Durchsuchungsbeschluss beantragen? Der Mandant meint, dass der Bagger immer noch dort steht. Laut dem Vermögensverzeichnis wäre die ZV aber fruchtlos.

Ich hoffe, dass mir jemand meine Frage beantworten kann und bedanke mich schon mal im Voraus! :-)
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icerose
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#2

19.04.2017, 14:56

RENOCTBLN hat geschrieben:kann ich dann überhaupt noch zu dem anderen den Durchsuchungsbeschluss beantragen?
kannst du. Aber warum wird denn nicht direkt der Bagger "weggenommen"?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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