Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mia23
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#11

25.04.2017, 10:38

Also mein Chef meinte, dass ich nochmals eine Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung an den DS senden und diese dann durch den GVZ zustellen lassen soll... Ist das wirklich sinnvoll? Zustellung wird höchstwahrscheinlich nochmals an AG erfolgen.
Denn soweit ich recherchieren konnte, muss der DS die Kosten für dieses weitere Aufforderungsschreiben, das eine gesonderte gebührenrechtliche Tätigkeit darstellt, nicht erstatten und der Gläubiger bleibt darauf sitzen. Stattdessen kann gleich Klage erhoben werden ohne Kostenrisiko.
Ich blick da überhaupt nicht mehr durch :roll: :ohmann

Kann mir hier nochmals jemand weiterhelfen auch was die Gebühren angeht und wie ich das der Mandantschaft am besten klar mach?

Danke.
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