Drittschuldnererklärung nicht ausreichend

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Naturini
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#1

07.03.2011, 16:32

Hallo,

wir haben eine Unterhaltssache wo wir schon seit mehreren Monaten bei dem Arbeitgeber des Gegners pfänden was eigentlich auch ganz gut klappt. Ich bekomme jeden Monat eine Email des Arbeitgebers wie hoch der Betrag ist den wir erhalten. Jetzt habe ich schon zwei Monate hintereinander eine Email bekommen, dass der Gegner keine Provisionen erzielt hat. Mir kommt dies sehr komisch vor, da der Gegner bei einer Ofenfirma arbeitet und in den Wintermonaten immer die meisten Provisionen erzielt hat. Muss mir der Arbeitgeber die Abrechnungen des Gegners zukommen lassen? Die können ja viel behaupten ...

Vielen Dank schon mal
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#2

07.03.2011, 16:42

Kommt drauf an, was im Beschluss steht. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Manche machen es freiwillig.
Wie wäre es mit Pfändung von einem Herausgabeanspruch der Lohnabrechnung gegen den Schuldner?

Je nachdem wie das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner ist, kann ich mir aber auch vorstellen, dass der Schuldner nur ein Minimum arbeitet damit ja der Gläubiger nix bekommt.
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#3

07.03.2011, 17:34

Das Verhältnis ist nicht sehr gut. Unsere Mandantin weiß nur, dass der Gegner in letzter Zeit viel verdient haben muss da er sich sehr viel geleistet hat.

Eine Pfändung wegen Herausgabeanspruch der Lohnabrechnung habe ich noch nie gemacht. Müsste ich dann eine neue Pfändung einreichen?
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