Habe bei einem Vermieter die Mietsicherheit und etwaig entstehende Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen usw. gepfändet. Die erste Drittschuldnererklärung bestand aus einem Satz und hat nicht ausgereicht, so dass ich ihn aufgefordert habe, die Fragen gem. § 840 ZPO ordnungsgemäß zu beantworten und ihn auch gebeten mitzuteilen, wie hoch seine Forderungen sind und welche Raten der Schuldner zahlt. Ich habe diese Antwort bekommen:
Nun bin ich mir gerad nicht sicher, ob ich mich mit dieser Antwort zufrieden geben muss. Er muss mir doch zumindest mitteilen, wie hoch die Vorpfändungen valutieren oder nicht? Auch seinen Hinweis auf den Datenschutz find ich merkwürdig.Die Forderung wird anerkannt. Zahlungen können zur Zeit nicht geleistet werden, da keine Forderungen des Mieters bestehen. Es liegen auch noch Vorpfändungen vor, welche als ertes bedient werden müssen.
Aufgrund des Datenschutzes wird die Höhe der Mietforderung und der monatlichen Raten nicht mitgeteilt.