Drittschuldner erkennt Forderung nur teilweise an?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nasenbär
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#11

18.04.2008, 08:29

@Anke73:
Hatte ich zuerst auch gedacht aber: es besteht ja bereits eine Vorpfändung in beträchtlicher Höhe vom FA - selbst wenn also Guthaben auf dem Konto wäre, würden wir das gar nciht bekommen, da ja ein anderer Gläubiger bereits vorrangig ist. Der Zusatz, dass eine Restsumme weiter vorgemerkt ist, stand nicht dabei.

@jenniver:
bis auf die zwei Dinge war auch nichts weiter angegeben. Aber es ist dennoch merkwürdig wenn wir 5000,- EUR pfänden und die Bank sagt, die Pfändung besteht in Höhe von 1600,- EUR.

Also ich hab die Bank jetzt angeschrieben (Tel.-Nr. war nicht herauszubekommen von der Pfändungsstelle) und dann werd ich mal schauen, was die sagen.
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SusannLE
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#12

18.04.2008, 10:20

In einem ähnlichen Zusammenhang habe auch ich eine Frage: Auf der Rückseite der Zustellung ist doch auch eine DS-ERklärung als Vordruck zu finden. Unser DS hat dort nur angekreuzt: die Forderung wird nicht anerkannt. Das gepfändete Gehalt würde jedoch zur Pfändung "was abwerfen". Muss ich dass denn so hinnehmen? Sind die verpflichtet, noch eine "ordentliche" DS-Erklärung abzugeben? Laut ZPO sind die ja wohl nicht verpflichtet, den Grund für die Nichtanerkennung zu bennen. Was kann ich tun?
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
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Nasenbär
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#13

18.04.2008, 10:28

Also da würde ich auch nochmal nachhaken. Soweit ich weiß muss der DS sage, weshalb er die Forderung ablehnt.

Normaler Weise käme das nur vor, wenn das Kto z.B. nicht mehr existiert; aber das ist bei Dir ja nicht der Fall.
Andreas

#14

18.04.2008, 10:43

Susann, wenn du sicher sein kannst, den richtigen Anspruch gepfändet zu haben (nur ein Beispiel: Pfändung von Arbeitseinkommen bei freiberuflich Tätigem geht z. B. nicht), würde ich mal anrufen und nachfragen, wieso die Pfändung nicht anerkannt wurde.

Vielleicht ist das ja auch nur ein Versehen, oder der Mitarbeiter hat keine Ahnung, was die Stellung als Drittschuldner angeht...

Zur Not kannst du die DSin ja immer noch verklagen. Haste die Herausgabe der Gehaltsabrechnungen mitgepfändet ?
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SusannLE
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#15

18.04.2008, 13:36

Leider habe ich die Herausgabe nicht mit gepfändet. Meines Erachtens der Grund für die Nichtanerkennung: Die Geschäftsführerin des Arbeitgebers ist die neue Lebensgefährtin des Schuldners (es geht in der Sache um Kindesunterhalt, der Schuldner verließ die Mandantin wegen eben dieser vorbenannten Lebensgefährtin....). Also schreib ich die mal an und droh mit DS-Klage, was anderes bleibt mit scheinbar nicht übrig :( ---> hoffentlich bekommen wir dafür PKH ... Danke, Andreas :)
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Andreas

#16

18.04.2008, 13:43

Vielleicht gleich noch ne Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung, § 170 StGB ?
Andreas

#17

18.04.2008, 13:47

Und dann gleich noch eine gegen die Neue wegen Verdachts der Beihilfe, § 27 i.V.m. § 170 StGB. So richtig schön Feuer machen :teufel
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Nasenbär
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#18

23.04.2008, 14:36

So, für alle die es noch interessiert: Ich habe nun die Antwort der Bank vorliegen. "Bei dem angegeben Betrag handelt es sich um das Guthaben des Kunden zum Zustellzeitpunkt."

Auszahlung wird aber - wie vermutet - nicht erfolgen, da gleichzeitig auf die vorrangigen Pfändungen verwiesen wird. Im Prinzip also nur eine unglückliche Formulierung der Bank, die bei mir für viel Verwirrung gesorgt hat :shock:

Und nun wieder :andiearbeit
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