Brutto Abfindung pfänden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
StineP

#11

30.09.2007, 12:31

Kontrolliert er denn die monatlichen Abrechnungen!? Ich glaube eher nicht. Wenn du das Bedürfnis hast, deine Abrechnung prüfen zu lassen von jemand anders, dann kannst du diese ja tun...
Gast

#12

30.09.2007, 13:22

O.k. also nochmal zum mitschreiben,

ich mache das vZV also über 1.675,00 € brutto (1.000,00 € Abfindung und 675,00 € brutto für ein halbes Monatsgehalt, denn ein halbes wurde bereits gezahlt), der GVZ stellt zu und die Konten sind gesperrt. Die Arbeitgeberin wird Panik kriegen, sofort die Abrechnung machen und alles NETTO anweisen (das ist zumindest unser Plan :) und das vZV kann eingestellt werden.

Korrekt oder??

Sollte es aber zum PfÜB kommen und das Geld wird eingezogen, werden doch die kompletten 1.675,00 € eingezogen, also brutto oder muss die Arbeitgeberin das dann eben mit der Bank klären und erst eine Abrechnung vorlegen oder wie??
StineP

#13

30.09.2007, 13:52

genau ;) Guter Plan ;)

Nein, wenn du brutto pfändest, würde auch von der Bank der errechnete Nettobetrag ausgezahlt werden. Sonst hat dein Mdt. ein Problem und muss was zurückführen.
Janin

#14

30.09.2007, 15:29

genau die rechnen schon aus, was zu überweisen ist.
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