Hallo Ihr Lieben,
ich habe gerade eine Akte "zur dringenden Bearbeiterung" vorgelegt bekommen.
Wir haben im Juni 2014 ein VU gegen Schuldner wegen Nichtzahlung der Miete erwirkt. Im August haben wir Antrag gem. §885 (Berliner Modell) gestellt. Vorlagenvorschuss wurde entrichtet und Termin zur Räumung wurde auf den 28.10.2014 festgesetzt. Im September 2014 legt ein Anwalt (verspätet) Einspruch gegen VU ein, welcher als unzulässig verworfen wurde.
Heute kam ein Schreiben des GV, dass Schuldner jetzt in InsO ist und dass die Räumung abgesagt wurde. Miete wurde für diesen Monat nicht bezahlt. Unsere Mndt sind ziemlich sauer...
Was mach ich jetzt??
LG, Nicole
Brauche Hilfe :(
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Schmidty hat geschrieben: Wir haben im Juni 2014 ein VU gegen Schuldner wegen Nichtzahlung der Miete erwirkt.
Wieso versuchst Du mit einem Zahlungstitel eine Räumung durchzuführen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Aufgrund der Nichtzahlung der Miete wurden die Schuldner u.a. verurteilt die Wohnung zu räumen und die rückständige Miete zu bezahlen.
Habe gerade einen Anruf unserer Mndt bekommen, dass Sch bei ihr heute anrief und die Wohnung jetzt kaufen will
Es muss doch eine Möglichkeit geben, die Sch aus der Wohnung zu bekommen, wenn diese schon seit März keine Miete zahlen und ein Urteil vorliegt?
Habe gerade einen Anruf unserer Mndt bekommen, dass Sch bei ihr heute anrief und die Wohnung jetzt kaufen will
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Vollständige Informationen (und aussagekräftige Überschriften) machen es für alle Beteiligten leichter
Gegen eine klassische Räumungsvollstreckung spricht m.E. nichts, weil diese nicht in das Vermögen des Schuldners geht. Berliner Räumung hingegen dürfte wegen dem damit verbundenen Vermieterpfandrecht ein Problem darstellen.
Schon mal mit dem GVZ telefoniert?
btw: Miete kann er nicht zahlen, aber eine Finanzierung für einen Kauf - bei laufender Insolvenz - kriegt er? im Leben nicht. Der versucht Zeit zu schinden
Gegen eine klassische Räumungsvollstreckung spricht m.E. nichts, weil diese nicht in das Vermögen des Schuldners geht. Berliner Räumung hingegen dürfte wegen dem damit verbundenen Vermieterpfandrecht ein Problem darstellen.
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Woher will der denn das Geld nehmen, wenn er im Insolvenzverfahren ist. Ist denn der Insolvenzverwalter bekannt?Schmidty hat geschrieben: Habe gerade einen Anruf unserer Mndt bekommen, dass Sch bei ihr heute anrief und die Wohnung jetzt kaufen will
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Ja neee....is klar. Im Inso-Verfahren ...Schmidty hat geschrieben: Habe gerade einen Anruf unserer Mndt bekommen, dass Sch bei ihr heute anrief und die Wohnung jetzt kaufen will
LEBE DEN MOMENT
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Danke für die Infos!
Ja, GV hat mir die Insolvenzverwalterin das Aktenzeichen schriftlich mitgeteilt. Ich erreiche ihn leider nicht am Telefon.
Hab die InsO-Verwalterin angeschrieben mit der Bitte um Übersendung des Eröffnungsbeschlusses.
Die Sch haben auch schonmal bei mir angerufen und mir mitgeteilt, dass sie wegen ihrer 3 Kinder sowieso nicht aus der Wohnung müssen. Ich könne mir das VU "an die Pinwand heften"
Ja, GV hat mir die Insolvenzverwalterin das Aktenzeichen schriftlich mitgeteilt. Ich erreiche ihn leider nicht am Telefon.
Hab die InsO-Verwalterin angeschrieben mit der Bitte um Übersendung des Eröffnungsbeschlusses.
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Stimmt, warum einfach, wenn es auch kompliziert gehtSchmidty hat geschrieben: Hab die InsO-Verwalterin angeschrieben mit der Bitte um Übersendung des Eröffnungsbeschlusses.
eigentlich heißt es ja gidf, aber in diesem Fall muss es heißen "Insolvenzbekanntmachungen.de idf"
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hast schon auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de nach dem Verfahren gesucht?