Brauche Hilfe :(

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4843
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#11

17.10.2014, 12:32

Dann muss er eigentlich schon drin sein. Vielleicht hast Du zu viele Infos eingegeben. Ich weiß nicht, wo das Problem von dem Programm ist, aber da ist weniger echt mehr. ich wähle nur InsoGericht und gebe den Namen des Schuldners ein.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
MiaZ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 05.08.2014, 20:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#12

17.10.2014, 15:32

Hört sich verdammt nach Zeitschinderei von Seiten der Schuldner an.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#13

17.10.2014, 16:07

mrsgoalkeeper hat geschrieben: Gegen eine klassische Räumungsvollstreckung spricht m.E. nichts, weil diese nicht in das Vermögen des Schuldners geht. Berliner Räumung hingegen dürfte wegen dem damit verbundenen Vermieterpfandrecht ein Problem darstellen.
Warum jetzt auf den Eröffnungsbeschluss warten? Beantrage die klassische Räumung ohne Zahlungsvollstreckung und abwarten.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Schmidty
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 22.08.2012, 10:17
Beruf: RA-Fachangestellte

#14

20.10.2014, 10:48

Moin.
Ich hab den Eröffnungsbeschluss von der InsO-Verwalterin in Kopie bekommen und unserer Mandantschaft mitgeteilt, dass wir halt schnellstmöglich klassisch räumen sollten. Da weiss sie aber jetzt wegen der Kosten noch nicht, ob sie das machen soll :roll:
Hach ja... so ein Montag macht doch wieder richtig Lust auf Freitag!
Antworten