Bevollmächtigter für Beigeladenen beim Sozialgericht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Christina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
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#1

02.02.2011, 14:32

Hallo,
habe zum ersten Mal ein Verfahren vor dem Sozialgericht und bin gleich überfragt, was ich abrechne. (Rahmengeb. oder nach Gegenstandswert)
Unser Mandant (eine GmbH) ist im Berufungsverfahren einer Privatperson und dessen Krankenversicherung als Beigeladene "mit von der Partie".
Wir haben lediglich die Vertretung angezeigt und der Entscheidung ohne mündl. Verhandlung zugestimmt. Die Berufung des Klägers wurde (erneut) abgewiesen; Kostenentscheid "außergerichtl. Kosten sind auch für die Berufungs nicht zu erstatten".
D.h. für mich, unser Mandant bleibt auf seinen Kosten sitzen, sehe ich das richtig?
Was kann ich nun abrechnen?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten :? :?
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