berliner Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hambu
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#1

15.08.2017, 12:28

Hallo ihr lieben,

Ich soll zum 1. Mal eine berliner räumung machen. Bin etwas verwirrt,denn Cheffe sage ich soll direkt beim gerichtsvollzieher anrufen und dem direkt den Auftrag erteilen. Kenne nur die Variante diesen Räumungsauftrag an die gerichtsverteilerstelle zu schicken? Kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen wie man es nun macht? Und muss man einen Kostenvorschuss zahlen? (davon sprach Cheffe auch un falls ja, wie hoch ist der?)

Lg, ha
jenniver
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#2

15.08.2017, 13:07

Du musst dem GV den Auftrag schon schriftlich erteilen, da er auch die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils bekommt. Kostenvorschuss muss gezahlt werden, die Höhe benennt dir der GV (wg. Beauftragung Schlüsseldienst, etc.).
spatzenbaer
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#3

15.08.2017, 13:08

Ich muss heute auch eine Berliner Räumung machen und gleichzeitig mit ZV. Nur hab ich das schon ewig nicht mehr gemacht, das letzte Mal in meiner Ausbildungskanzlei.

Hat vielleicht jemand ein Muster dazu? Besteht da Formularzwang, wenn ich gleichzeitig vollstrecken soll?

LG Heike
hambu
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#4

28.08.2017, 21:07

Danke schonmal!

@spatzenbaer Ich habe hier ein Muster http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 11503.html Oder falls vorhanden im Beckschen Formularbuch Zwangsvollstreckung
spatzenbaer
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#5

29.08.2017, 10:52

Danke Hambu für den Link.

Ich hatte den Antrag gerade fertig gemacht mit allen Anlagen, da meldet sich auf einmal die Gegenseite und will freiwillig ausziehen. Bin ja mal gespannt. Die Schuldner erzählen einem ja immer eine Geschichte.
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#6

30.08.2017, 11:01

spatzenbaer hat geschrieben:Besteht da Formularzwang, wenn ich gleichzeitig vollstrecken soll?
ja, in dem Fall ist das Formular zwingend zu verwenden. Aber da kann der Räumungsauftrag unter O mit rein (Text ist ja nicht wirklich viel). ;)
hambu hat geschrieben:Und muss man einen Kostenvorschuss zahlen? (davon sprach Cheffe auch un falls ja, wie hoch ist der?)
Der Vorschuss, den der GV anfordern wird, liegt in Berlin immer bei 500,00 €, hatte aber auch schon mal eine Anforderung von 300,00 € (das war im Bereich des AG Grimma).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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