Berliner Räumung + Geldforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#11

09.10.2008, 21:40

Genau - erst mal die Räumung bzw. die ZV abwarten und dann kannst Du Dich ja noch mal melden. Dann finden wir schon eine Lösung!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Tigra
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#12

11.11.2008, 11:01

hat mal jmd. von euch zweien so ein muster für die berliner räumung? was is daran so besonders???
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zenzi75
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#13

11.11.2008, 11:07

Muster Räumund Berliner Modell

RÄUMUNGSAUFTRAG

Beigefügt erhalten Sie in der Zwangsvollstreckungsangelegenheit

X

gegen

Y

die Vollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag, die Räumung der Lagerräume des oben bezeichneten Schuldners

Adresse

nach dem sogenannten „Berliner Modell“ dergestalt vorzunehmen, als dass die Zwangsvollstreckung durch einen Austausch der Schlösser der vorgenannten Wohnung zu erfolgen hat.

Es wird bezüglich sämtlicher in der Wohnung befindlichen Gegenstände das Vermieterpfandrecht wegen rückständiger Mieten geltend gemacht und dem Abtransport der Sachen widersprochen. Der Auftrag beschränkt sich also aus-schließlich auf die Herausgabe des Lagerraumes. Es wird auf das Urteil bzw. den Beschluss des BGH vom 17.11.2005, Az. I ZB 45/05 hingewiesen.


Rechtsanwalt



und noch ganz wichtig:
Die Belehrung für Mdt.

sehr geehrter XY

in vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie das beigefügte Schriftstück zur Kenntnisnahme. Sobald mir die Gerichtsvollzieherin die Schlüssel für das neue Schloss übergeben hat, werde ich mich bei Ihnen melden. Vorab möchte ich Sie jedoch noch auf folgende wichtige Punkte hinweisen:

- Der Vermieter (also Sie!) hat nach dem Austausch der Schlösser durch den Gerichtsvollzieher dafür Sorge zu tragen, dass die in der Wohnung (bzw. in Ihrem Fall – Lagerraum) verbliebenen Sachen gem. § 1215, 1257 BGB für mindestens 2 Monate einzulagern sind.
- Sie haben ferner auf Verlangen des Schuldners (also Y) die dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegenden Sachen herauszugeben.
- Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, machen Sie sich nach näherer Maßgabe des § 280 I BGB und § 823 I BGB schadenersatzpflichtig.
- Darüber hinaus könnte Y auf Herausgabe der unpfändbaren beweglichen Sachen klagen und zur einstweiligen Regelung der Besitzverhältnisse vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 935 ff ZPO in Anspruch nehmen.

mfg
Tigra
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#14

11.11.2008, 11:25

okay das hab ich kapiert mit dem berliner modell und was für ein modell gibbet noch? ich blick hier null durch, ich hab ja auch noch 2 monatsmieten die eingetrieben werden sollen advo macht mir da ein muster wo nur steht bitten wir um räumung des anwesens...

was gibt es den noch für ein räumungsmodell.
gibts da keins wo die gegenstände eingelagert werden und dann weggeworfen bzw. versteigert?
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zenzi75
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#15

11.11.2008, 11:48

was gibt es den noch für ein räumungsmodell.
gibts da keins wo die gegenstände eingelagert werden und dann weggeworfen bzw. versteigert?
nur die ganz normale Räumung mit ZV-Auftrag... ich guck mal eben bei RA-Micro gibt es das als Vordruck
zenzi75
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#16

11.11.2008, 11:55

RÄUMUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG


Beigefügt erhalten Sie in der Zwangsvollstreckungsangelegenheit

x

gegen

y

die Vollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag, die Räumung des Lagerraumes des oben bezeichneten Schuldners

...Anschrift...

vorzunehmen.

Zugleich bitte ich, soweit der Schuldtitel auf Zahlung gerichtet ist, um Zwangsvollstreckung wegen nachstehender Beträge.

Hauptforderung ..EUR
Zinsen der Hauptforderung ..EUR
Kosten ..EUR
Kostenzinsen ..EUR
abzgl. Zahlungen ...EUR
Gesamtforderung ...EUR

zuzüglich etwaiger nachstehend berechneten Gebühren für diesen Auftrag.



Rechtsanwalt

Rechtsanwaltsvergütungsberechnung
Gegenstandswert:... EUR (12 x mtl. Miete + Urteilsbeträge nebst Zinsen)
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung § 13, Nr. 3309 VV RVG 0,3
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG ...EUR
Zwischensumme netto ...EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG ...EUR
zu zahlender Betrag ...EUR
Tigra
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#17

11.11.2008, 11:59

:danke na dann muss ich jetz mal gucken was ich mache
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jenniver
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#18

11.11.2008, 12:07

was gibt es den noch für ein räumungsmodell.
Es gibt noch das "Hamburger Modell": Da werden neue Schlösser eingebaut und die Spedition erhält einen Schlüssel für die noch eingeräumte Wohnung. Der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen seine Sachen selbst entfernen oder wenn er eine neue Wohnung findet, werden die Sachen direkt ohne Einlagerungskosten dorthin verbracht.

Und das "Frankfurter Modell": Der Gläubiger lagert die Sachen des Schuldners selbst in verschließbare Räume, die allerdings dem GV zugänglich gemacht werden müssen, ein.
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#19

11.11.2008, 12:22

Es gibt noch das "Hamburger Modell":
Und das "Frankfurter Modell":
hast Du dafür Muster? Die kenne ich nämlich auch noch nicht.
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