Berechnung pfändbarer Betrag möglich?

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worldi
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#1

17.02.2009, 17:52

Schuldner erhält 700,00 € netto, seine Ehefrau 1.250 € netto, es gibt keine Unterhaltsberechtigten

kann man hier etwas pfänden oder zusammenrechnen lassen?
susannen aus s.

#2

17.02.2009, 18:03

Gegen wen hast du eine Forderung? Man kann nicht einfach Einkommen von Eheleuten zusammenrechnen, wenn nur ein Ehepartner Schuldner ist. Formuliere deine Frage etwas deutlicher. Pfändungstabellen sind über RA-Micro immer auf dem neuesten Stand zu finden.
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#3

17.02.2009, 19:40

Also, ich verstehe es so, dass die Forderung gegen den Ehemann (Verdienst 700 Euro) besteht und seine Frau eigenes Einkommen hat. Insofern verstehe ich Deine Frage, susannen, nicht, gegen wen die Forderung existiert.

Ob eine Zusammenrechnung möglich ist, kann ich jetzt nicht sagen - aber wenn er so wenig verdient, hat er evtl. noch eine Art "Taschengeldanspruch" gegenüber seiner Frau.
Auf jeden Fall kann man - denke ich - beantragen, dass der Schuldner keiner Person unterhaltsverpflichtet ist, da seine Frau ja selber (sogar noch mehr) verdient.
Viele Grüße

ich
Cocktail
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#4

17.02.2009, 21:19

Also, sofern der Ehemann der Schuldner ist, sieht es schlecht aus mit pfändbaren Ansprüchen. In diesem Fall kommt auch nicht die "Zusammenrechnung" in Frage (gilt nur bei mehreren Einkommensbezügen), sondern ggf. die Nichtberücksichtigung des Ehepartners (gibt es u.U. auch in Bezug auf Kinder, welche in Ausbildung sind).

Im vorliegenden Fall würde sich allerdings nur ein pfändbarer Betrag ergeben, wenn die Ehefrau die Schuldnerin ist, was wohl offensichtlich nicht der Fall zu sein scheint.

Ggf. kann man schauen, was der Ehemann tatsächlich beruflich macht. Oft sind solche Konstellationen beliebt für sog. "verschleiertes Arbeitseinkommen". Wenn jedoch "alles sauber" ist, wird der Schuldner wohl mal wieder auf der sicheren Seite sein.

Liebe Grüße an alle
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
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