berechnet GV E. V. Gebühr und GEbühr für Ratenzahlsabkommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoSchnuffel81
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#1

12.01.2010, 08:26

Guten Morgen vorab :-)

Es geht um folgendes:

Wir haben heute Morgen eine Zahlung des GV erhalten mit dem Vermerk "Restzahlung". Nach unserer Forderungsaufstellung, ist hier aber eine Überzahlung geleistet worden...

E. V. Termin wurde zwar anberaumt, aber nicht abgenommen, dafür sofort die 1 Rate an GV gezahlt.. Kann es sein, dass GV daher zu unseren Gunsten eine E. V. und eine Gebühr für das RAtenzahlungsabkommen eingestellt hat und wir daher "mehr" raus bekommen? Es handelt sich hier fast um 130,00 €...

Vielen DAnk!!!!!!!!!!!
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Soenny
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#2

12.01.2010, 08:31

Guck dir das bitte mal an:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=33384

Die EV-Geb. ist bereits angefallen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
ReNoSchnuffel81
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#3

12.01.2010, 08:33

Danke :-) Aber bekommen wir auch die Gebühr fürs Ratenzahlungsabkommen? Da immer noch Geld übrig ist ..

Nochmals DANKE
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Pepples
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#4

12.01.2010, 09:14

Da ihr die Ratenzahlung nicht abgeschlossen habt, bekommt ihr auch kein Geld dafür.
Frag doch einfach mal den GV, wie er auf die Zahlung gekommen ist.
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Badeschlappe26
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#5

12.01.2010, 11:21

Würde mich dann auch mal interessieren. Hatten wir auch schon. Wir haben das Guthaben dann einfach an den Mandanten ausgezahlt. Dass die eV-Gebühr mit beigetrieben wird, sobald der RA den Antrag gestellt hat, weiß ich auch seither.

Meld dich mal, falls du beim GVZ was rausbekommst.
Es grüßt

die Schlappe
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