Auskehr Fremdgeld, bei Kosten durch RSV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hoschte1
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#1

26.02.2012, 12:09

HIIIIIILLLLLLFFFFFFFFFFFFFEEEEEEEEEEEEE!
Hallo Ihr Lieben !

Folgendes Problem:
Mdtin hatte uns mit ZV beauftragt. RS hat KD erteilt und Gebühren bezahlt.
Akte schon seit einigen Jahren im Archiv, da keine Aussicht auf Erfolg war. Natürlich alles nach Rücksprache mit Mdtin.

Jetzt hat unsere Kto.-Pfändung endlich Erfolg gezeigt und es kommen vereinzelt kleinere Beträge.

Nach meiner Auffassung - und so habe ich es auch gelernt - muss ich zuerst die bereits gezahlten Kosten und Auslagen an die RS zurückerstatten. Oder ?

Mein Chef ist jetzt jedoch der Meinung, dass wir erst an die Mandantin auszahlten sollten, da wir nicht wissen, ob weitere Zahlungen erfolgen. Aber die Rechtsprechung sagt doch, gebucht werden erst Kosten, dann Zinsen und dann erst Hauptfoderung.

Oder hat mein Chef recht ? Bin total verwirrt. Finde auch nicht wirklich irgendetwas, was die Aussage meines Chefes rechtfertigen würde.

Danke Euer Hoschte1
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Soenny
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#2

26.02.2012, 12:59

Dein Chef hat Recht ;) Erst wird die Hauptforderung der Mandantin bedient, an der Verrechnung ändert sich im FoKo aber nichts!
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

26.02.2012, 13:17

Danke dass Du auf der Seite meines Chefs stehst. Hahaha. :wink: Kannst Du mir sagen, ob ich das irgendwo nachlesen kann ?
Ich habe dann aber ein Problem bei der Buchhaltung, da ich dort ja das Foko als Nachweis ranhängen muss. Ich müßte also doch im Foko die Hauptforderung zuerst buchen. Schit. Dann muss ich doch alles in der Fibu umbuchen. Habe ich nämlich schon auf Kosten und Auslagen beim Eingang gebucht.
Aber trotzdem Danke.
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Soenny
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#4

26.02.2012, 13:24

Gib mal bei der Suchfunktion hier Quotenvorrecht ein, da findest du genug zu dem Thema ;)
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#5

26.02.2012, 13:28

Danke. Schönen sonnigen Sonntag.
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