Aufhebung einer Kontopfändung und Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rip3000
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#1

08.02.2011, 11:41

Hallo Freunde,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Gläubiger hat Konto unseres Mandanten gepfändet und eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen.

Mandant hat nun vollständig bezahlt.

Welche Schritte (Anträge) sind erforderlich um sowohl die Kontopfändung und Sicherungshypothek aufheben zu lassen ?

Besten Dank.

Gruß
Kaltforelle
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#2

08.02.2011, 12:01

Kontopfändung ist einfach:

Gläubiger muss die Erledigung der Bank anzeigen. Im Zweifel soll der Mandant mit Nachweis zu seiner Bank gehen.

Die SiHyp gem. § 27 und 19 GBO:

Eine Hyp. darf nur mit Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks gelöscht werden.
Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Rechte von ihr betroffen wird.

Dh. Gläubiger und Schuldner müssen eine notarielle Löschungsbewilligung erstellen.

(z.B. Ich (Gläubiger) bewillige die Löschung des Rechts Abt. ... Nr. .. im Grundbuch von ...
Ich (Eigentümer) stimme der Löschung zu beantrage die Löschung des Rechts.
rip3000
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#3

08.02.2011, 12:14

danke für die schnelle Antwort:

Gläubiger wurde bereits angeschrieben....reagiert jedoch nicht: was kann man tun?
Kaltforelle
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#4

08.02.2011, 12:15

Dann musst du wohl oder übel Klage auf Erteilung dieser Löschungsbewilligung androhen und ggf. einreichen.
rip3000
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#5

08.02.2011, 12:17

also wegen der Kontopfändung: Antrag auf Aufhebung der Pfändung?

wegen der Sicherungshypothek: Klage auf Löschungsbewilligung ?
Kaltforelle
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#6

08.02.2011, 12:30

zu 2) ja, aber auf Erteilungder Löschungsbewilligung. Hier hat zumindest dein Chef das Recht studiert und muss die Anträge kennen (es gibt ja auch das Prozess-Formularbuch).

zu 1): wie hat denn Mandant bezahlt?
Wenn über das Bankkonto, dann kann die Bank das nachprüfen und anhand der Summe im Pfüb die Erledigung für sich erklären und sollte den Gläubiger anschreiben, dass ... bezahlt und deshalb davon ausgegangen wird, dass die Pfändung erledigt ist, sonst kurzfristig Nachricht.
Wenn natürlich die ... Bank in Berlin betroffen ist, wird das sicherlich nicht gehen. Aber wenn es die örtliche VoBa oder Sparkasse betrifft, ist so ein Weg bestimmt möglich.
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