Aufhebung der Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
joshi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 20.05.2008, 19:23

#1

18.05.2009, 11:33

hallo alle zesamm,
wir haben eine kontenpfändung erwirkt und möchten diese jetzt wegen eines geschlossenen vergleichs zurücknehmen.
reicht das, wenn ich das nur bei der bank mache, oder muss ich auch bei dem zuständigen gerichtsvollzieher den antrag zurücknehmen (der pfüb ist schon zugestellt)?
und: reicht dann ein dreizeiler (zb. wird der antrag aufgrund des am ... vor dem ....gericht geschlossenen vergleichs zurückgenommen) ???
danke für antworten,
lg
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#2

18.05.2009, 11:36

Der Dreizeiler reicht vollkommen aus. Die Rücknahme braucht nur gegenüber der Bank erklärt werden, da der GV nach Zustellung des Pfüb nichts mehr mit der Sache zu tun hat.
Ihr solltet euch aber überlegen, den Pfüb bei der Bank erst mal ruhend zu stellen, statt direkt zurückzunehmen.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

18.05.2009, 11:37

Da reicht ein Dreizeiler an die Bank, dass die Ktopfändung aufgrund des abgeschlossenen Vergleiches zurückgenommen wird.

Ich würde hier allerdings erst einmal die Pfändung ruhend stellen, falls der Vergleich nicht eingehalten wird, sofern Ratenzahlungen vereinbart worden sind.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#4

18.05.2009, 11:57

Ein Schreiben an die Bank reicht. Der GV hat damit so oder so überhaupt nichts zu tun.
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#5

18.05.2009, 12:12

Die Mitteilung an die Bank reicht aus. Pfüb ist durch den GVZ ja eh zugestelt. Wir haben immer den Pfüb "für erledigt erklärt". Dann sind die Zustellungskosten des GVZ vom Schuldner zu tragen. Bei Rücknahme wären sie vom Mdt. zu tragen.

Im übrigen stimme ich der Meinung weiter oben zu, die Pfändung erstmal ruhend zu stellen. Sollte der Vergleich nicht erfüllt werden, könnt Ihr sie wieder auflebne lassen.
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#6

02.06.2010, 15:03

Hallo,

das mit dem Pfüb, also das man ihn ruhend stellen kann, das wusste ich noch grob, aber danke das ihr meine Erinnerung aufgefrischt habt. Aber eine Frage hab ich dennoch, zu ZV konnt ich so fix nichts finden und bin ja doch lange raus. Kann ich einen ZVA, wegen einer geschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung beim GV auch ruhend stellen, so dass bei Nichteinhaltung der ZVA wieder aufgenommen wird und keine neuen extra Kosten entstehen? Da steh ich ein wenig aufm Schlauch.

Sorry wenn ich das jetzt hier reinhaue.

Danke und Vg
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#7

02.06.2010, 15:09

Du kannst ja mit dem GV vereinbaren, dass der Schuldner die Raten an diesen bezahlt und er die Zahlungen überwacht. Sobald keine Rate mehr kommt, kann der GVZ sofort wieder loslegen. Das hatten wir jetzt schon des öfteren.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Badeschlappe26
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1007
Registriert: 10.11.2009, 11:03
Beruf: Refa
Software: RA-Micro

#8

02.06.2010, 15:10

Was ist ZVA?
Es grüßt

die Schlappe
___________________________________________________________________
Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#9

02.06.2010, 15:12

Bin jetzt mal von Zwangsvollstreckungsauftrag ausgegangen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

02.06.2010, 15:13

Badeschlappe26 hat geschrieben:Was ist ZVA?
Zwangsvollstreckungsauftrag :mrgreen:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten