Arbeitszeitkonto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Bianca1109
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 18.09.2015, 19:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

22.09.2017, 12:49

Hallo ihr lieben,

ich habe mal eine Frage. Ich habe einen Schuldner, für den der Arbeitgeber eine Arbeitszeitkonto führt. Nun steht auf seiner Lohnabrechnung, dass 20h für sein Arbeitszeitkonto abgezogen werden. Eine Zeile tiefer wird ihm aber 20h vom Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, weil die Obergrenze des Arbeitzeitkontos erreicht ist. Für mich bedeutet das, dass die 20h komplett pfändbar sind als Arbeitslohn, da es keine Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto gegeben hat. Wie seht ihr das? Habt ihr einen ähnlichen Fall schon mal gehabt? Vielen Dank für eure Hinweise.

LG Bianca
Bianca1109
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 18.09.2015, 19:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#2

28.09.2017, 08:40

Hat noch niemand so einen Fall gehabt? :panik
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1434
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#3

29.09.2017, 13:29

Hallo,
ich verstehe nicht, was das Arbeitszeitkonto für eine Rolle für die Pfändung spielen soll. Dieses dient meist nur dem AG um überprüfen zu können, welche Arbeitszeit tatsächlich geleistet wurde. Es könnte überhaupt nur dann eine Rolle spielen, wenn die in Rede stehenden 20h Überstunden wären bzw. hhierfür eine Überstundenvergütung gezahlt wird. Allerdings gelten auch dann die Pfändungsgrenzen, sodass du m.E. keine "Stunden" pfänden kannst, sondern weiterhin nur den Verdienst und hiervon auch nur den pfändbaren Teil, was für eine Überstundenvergütung - so es sich um eine solche handelt - bedeutet, dass 50 % pfändbar sind.

VG
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Bianca1109
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 18.09.2015, 19:17
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#4

01.10.2017, 20:48

:thx

ich schau mir das nochmal an... Vllt hatte ich tatsächlich einen Denkfehler in meinen Überlegungen. Danke schön. :)
Antworten