Hallo,
heute erhielt ich den Anruf eines GVZ der mir mitteilte, dass er den Haftbefehl nicht vollziehen kann, da er den Schuldner zig Mal nicht angetroffen hat und dieser im Moment unauffindbar ist.
Er teilte mir mit, dass wir ihm nun einen schriftlichen Auftrag betreffend eine Drittschuldnerauskunft erteilen soll.
In RA-Mirco finde ich dazu nichts und auch im Netz habe ich kein Muster gefunden.
Ich muss auch zugeben, dass ich sehr wenig in RA-Sachen zu tun habe.
Hat vielleicht jemand von Euch eine passende Formulierung oder Muster parat?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße Sarah
Antrag Drittschuldnerauskunft
- AliceImWunderland
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Ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, das ein Antrag auf Drittschuldnerauskunft ist.
Meinst du, Antrag an den Gerichtsvollzieher, Drittauskünfte bei den Behörden einzuholen? Wenn ja, beträgt die Hauptforderung in dem Fall mehr als EUR 500,00? Das muss du erst mal prüfen, sonst kannst du keine Drittauskünfte einholen lassen. § 802 l ZPO.
Meinst du, Antrag an den Gerichtsvollzieher, Drittauskünfte bei den Behörden einzuholen? Wenn ja, beträgt die Hauptforderung in dem Fall mehr als EUR 500,00? Das muss du erst mal prüfen, sonst kannst du keine Drittauskünfte einholen lassen. § 802 l ZPO.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Hallo,
es könnte auch sein, dass der GV gem. § 755 ZPO die Anschrift des Schuldners ermitteln möchte.
Für beide Anträge (§ 755 und§ 802l ZPO) gibt es noch keine Formularpflicht.
S. Geiselmann
es könnte auch sein, dass der GV gem. § 755 ZPO die Anschrift des Schuldners ermitteln möchte.
Für beide Anträge (§ 755 und§ 802l ZPO) gibt es noch keine Formularpflicht.
S. Geiselmann
- Sarah84
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So erst mal tut es mir leid, dass ich mich solange nicht hierzu gemeldet habe.
Jetzt liegt die Akte wieder auf meinem Tisch und ich soll einen Antrag formulieren.
Ich zitiere mal das Schreiben des OGVZ:
... wird mitgeteilt, dass eine Verhaftung trotz vielfacher Versuche zu verschiedenen Tageszeiten keinerlei Erfolg brachte. Der Schuldner entzieht sich der Verhaftung durch den GVZ.
Der Schuldner konnte hier nie angetroffen werden.
Eine Wohnungsöffnung hat wenig Aussicht auf Erfolg und würde beträchtliche Kosten verursachen.
Es wird empfohle bezgl. des Schuldners Drittauskünfte gem. ZPO durch den GVZ einzuholen!!!
-Bundesamt für Steuer, Rentenversicherungsträger und Kraftfahrtbundesamt -
Hierzu bedarf es eines Antrages zur Einholung von Drittauskünften Ihrerseits zu meinen Akten.
Jetzt liegt die Akte wieder auf meinem Tisch und ich soll einen Antrag formulieren.
Ich zitiere mal das Schreiben des OGVZ:
... wird mitgeteilt, dass eine Verhaftung trotz vielfacher Versuche zu verschiedenen Tageszeiten keinerlei Erfolg brachte. Der Schuldner entzieht sich der Verhaftung durch den GVZ.
Der Schuldner konnte hier nie angetroffen werden.
Eine Wohnungsöffnung hat wenig Aussicht auf Erfolg und würde beträchtliche Kosten verursachen.
Es wird empfohle bezgl. des Schuldners Drittauskünfte gem. ZPO durch den GVZ einzuholen!!!
-Bundesamt für Steuer, Rentenversicherungsträger und Kraftfahrtbundesamt -
Hierzu bedarf es eines Antrages zur Einholung von Drittauskünften Ihrerseits zu meinen Akten.
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Hallöchen,
ich hänge mich einfach mal dran.
Ich hab das Problem, dass der Schuldner zur VA nicht erschienen ist.
Der Gerichtsvollzieher hat mir alle Vollstreckungsunterlagen zurück geschickt mit dem Hinweis, dass ich nunmehr beim Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehls gegen den Schuldner beantragen kann.
Könnte ich jetzt aber auch einen formlosen Antrag auf Einholung von Dritteinkünften machen?
Und wenn ja, muss ich diesem Schreiben nochmals die Vollstreckungsunterlagen (Titel und Forderungskonto) mit übersenden?
Stehe gerade völlig auf dem Schlauch.... Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Sandra
ich hänge mich einfach mal dran.
Ich hab das Problem, dass der Schuldner zur VA nicht erschienen ist.
Der Gerichtsvollzieher hat mir alle Vollstreckungsunterlagen zurück geschickt mit dem Hinweis, dass ich nunmehr beim Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehls gegen den Schuldner beantragen kann.
Könnte ich jetzt aber auch einen formlosen Antrag auf Einholung von Dritteinkünften machen?
Und wenn ja, muss ich diesem Schreiben nochmals die Vollstreckungsunterlagen (Titel und Forderungskonto) mit übersenden?
Stehe gerade völlig auf dem Schlauch.... Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Sandra
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Klar und ist in meinen Augen auch sinnvoller als nach dem alten Schema "F" zu arbeiten. Ich verstehe sowieso nicht, warum die Drittstellenauskünfte gefühlt immer noch in den Kinderschuhen steckt. Unsere Landeskasse beantragt immer auch gleich die Vorpfändungsbenachrichtigung durch den Gerichtsvollzieher. Klar...ein Kostenrisiko für den privaten Gläubiger, aber der Erfolg ist gerade bei geringeren Schuldbeträgen beachtenswert.
Da es eine Vollstreckungshandlung ist, muss auch der Titel vorliegen.
Da es eine Vollstreckungshandlung ist, muss auch der Titel vorliegen.
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Supi ich danke dir für deine schnelle Antwort. Ich hatte bei dem Schuldner gehofft, dass er eigentlich durch den ZV eine Ratenzahlungsvereinbarung erstellt und zahlt, deswegen hatte ich die Drittauskünfte nicht beantragt. Aber in Zukunft werde ich die immer mit stellen und das Kreuz bei: "soll nur eingeholt werden, wenn VA nicht abgegeben wird" machen.....
- 148
- Kennt alle Akten auswendig
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Das sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe (Drittschuldnerauskunft und Einholung von Auskünften Dritter). Nur zu deiner Info (kein Klugscheißern ) Wenn du die Auskünfte machen willst, dann musst du echt aufpassen, das kostet ziemlich schnell ziemlich viel Geld. Also nicht alles gleich ankreuzen, sondern überlegen, was sinnvoll sein könnte.Schmiedi1309 hat geschrieben:Hallöchen,
ich hänge mich einfach mal dran.
Ich hab das Problem, dass der Schuldner zur VA nicht erschienen ist.
Der Gerichtsvollzieher hat mir alle Vollstreckungsunterlagen zurück geschickt mit dem Hinweis, dass ich nunmehr beim Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehls gegen den Schuldner beantragen kann.
Könnte ich jetzt aber auch einen formlosen Antrag auf Einholung von Dritteinkünften machen?
Und wenn ja, muss ich diesem Schreiben nochmals die Vollstreckungsunterlagen (Titel und Forderungskonto) mit übersenden?
Stehe gerade völlig auf dem Schlauch.... Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Sandra
Könntest du mir kurz erklären Was genau beantragst du wo und wie? Bisher wurden mir bei Seminaren die Drittauskünfte mehr oder weniger madig geredet (bringt nichts, dauert sehr lange, teuer usw.).Dr. House hat geschrieben:Klar und ist in meinen Augen auch sinnvoller als nach dem alten Schema "F" zu arbeiten. Ich verstehe sowieso nicht, warum die Drittstellenauskünfte gefühlt immer noch in den Kinderschuhen steckt. Unsere Landeskasse beantragt immer auch gleich die Vorpfändungsbenachrichtigung durch den Gerichtsvollzieher. Klar...ein Kostenrisiko für den privaten Gläubiger, aber der Erfolg ist gerade bei geringeren Schuldbeträgen beachtenswert.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Gute Idee, das mache ich schon, seit es die Möglichkeit gibt.Schmiedi1309 hat geschrieben:Aber in Zukunft werde ich die immer mit stellen und das Kreuz bei: "soll nur eingeholt werden, wenn VA nicht abgegeben wird" machen.....
So manch ein Gerichtsvollzieher wollte mich auch schon überzeugen, die Drittauskünfte nicht zu beantragen, weil das so lange dauert und ordentlich kostet. Manche haben sich angewöhnt, die Drittauskünfte nur nach Vorschusszahlung einzuholen. Ich hab entschieden, das ist deren Problem. Die Auskünfte sind nämlich oft sehr informativ.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück