Antrag Drittschuldnerauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Schmiedi1309
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#11

23.03.2017, 13:42

icerose hat geschrieben:
Schmiedi1309 hat geschrieben:Aber in Zukunft werde ich die immer mit stellen und das Kreuz bei: "soll nur eingeholt werden, wenn VA nicht abgegeben wird" machen.....
Gute Idee, das mache ich schon, seit es die Möglichkeit gibt. ;)
So manch ein Gerichtsvollzieher wollte mich auch schon überzeugen, die Drittauskünfte nicht zu beantragen, weil das so lange dauert und ordentlich kostet. Manche haben sich angewöhnt, die Drittauskünfte nur nach Vorschusszahlung einzuholen. Ich hab entschieden, das ist deren Problem. Die Auskünfte sind nämlich oft sehr informativ. :pfeif
naja ich habe draus gelernt und bei meinem neuen jetztigen Antrag einfach unter M1 ein Kreuz gemacht und zusätzlich das Kreuz mit der Aussage: "Bitte nur einholen, wenn VA nicht abgegeben wird". Im Prinzip spart das dann wirklich Zeit, wenn der Schuldner die VA nicht abgibt.... Vielen Dank

LG Sandra
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