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Hallo ihr, ich bin neu hier und bräuchte ganz dringend hilfe!
hab hier n fall, wo wir dem mandanten geholfen haben, einen antrag auf insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit zu stellen, dies auch erfolgreich. war alles außergerichtlich.
Nun meine frage: wie und was rechne ich gegenüber dem mandanten ab?
finde nur irgendwas mit ner verfahrensgebühr für die vertretung des schuldners/gläubigers im eröffnungsverfahren usw., aber das hilft mir nichts...
bitte helft mir!im voraus schon vielen dank! =)
Antrag auf Insolvenzgeld
- wissensdurst
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Nö, ich würde das nicht zum Insolvenzrecht zählen, da der Mandant ja nicht direkt was damit zu tun hat. Ich würde jetzt auf den ersten Blick auch eine normale Geschäftsgebühr nehmen. Würde er noch Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, könnte man noch eine Gebühr für die Anmeldung nach Nr. 3320 VVRVG abrechnen.