Anschrift der Beteiligten Im Strafurteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BiancaB
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#1

24.03.2017, 10:05

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage:

Wir haben in einer Strafsache ein Urteil erhalten.

Wir haben für zwei Mandanten im Adhäsionsverfahren um Verurteilung des Angeklagten von zwei verschiedenen Geldbeträgen beantragt.

Im Urteil steht jetzt lediglich: Herr ..., Str, Ort wird verurteilt, an Herrn Vor- und Nachname einen Betrag von ...€ zu zahlen.

Wenn wir jetzt im Auftrag unseres Mandanten aus dem Urteil die Vollstreckung betreiben, könnte es ein Problem sein, dass nicht die vollständige Anschrift in dem Urteil steht?

Im Rubrum des Urteils steht ja auch nur In der Strafsache gegen .... also auch keine vollständige Anschrift.

Danke für Eure Antworten!
Irilein
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#2

24.03.2017, 11:52

Gute Frage, ich habe in solchen Fällen immer den Gerichtsvollzieher meines Vertrauens als Telefonjoker :) Ggf. musst du Berichtigung des Urteils beantragen. LG
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