Anrechnung Zahlung auf Kosten - Zinsen - Hauptforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BBTB
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#1

09.03.2012, 15:00

Also ich hab hier das erste Mal so eine riesige, umfangreiche Akte mit gefühlten hunderten Vollstreckungsversuchen und einigen Zahlungseingängen.

Meine Frage:

Wir haben am sagen wir mal 01.01.2007 ein Urteil erstritten und ab dem 01.01.2006 laufen dort die Zinsen
DAnn bekommen wir am 30.01.2007 den KFB (z.B. in Höhe von 3.500,00 €) und dort laufen die Fristen ab dem 01.01.2007
Wir machen Vollstreckungsversuche im Februar, April usw... und irgendwann nach einem Jahr (z.B. 01.05.2008) kommt mal ne Zahlung (z.B. 3.000,00 €). Gehen wir davon aus, dass nur die Vollstreckungsversuchskosten bis dahin 2.000,00 € betragen haben, rechne ich dann die 3.000,00 € erst einmal auf alle ZV-Kosten an, also dass diese bis dahin dann ausgeglichen wären und rechne den Restbetrag dann auf den KFB? Also so, dass dann ZV-Kosten = 0 und der KFB zu diesem Zeitpunkt dann 2.500,00 € ist sowie die Zinsen dann vom 01.01.2007 bis 01.05.2008 aus 3.500,00 € und dann aus 2.500,00 € Zinsen bis zum nächsten Zahlungseingang?

Und wie mache ich es dann, wenn Zahlungen dann plötzlich ausbleiben und wir wieder ZV-Maßnahmen ergreifen müssen. Rechne ich dann bei einer erneuten ZAhlung auch erst wieder auf die ZV-Kosten an und erst wenn diese wieder auf 0 ausgeglichen sind, reduziere ich den KFB entsprechend von dem, was übrig ist?

Um es kurz zu fassen: Zahlungen werden ja angerechnet auf Kosten, dann Zinsen und dann die Hauptforderung. Da ZV-Maßnahmen und KFB ja beide als Kosten gelten, muss ich dann zuerst den KFB mit Zahlungen ausgleichen, damit die Zinsen hier entfallen oder gleiche ich erst ZV-Maßnahmen aus?

Hilfe :oops:
Jupp03/11

#2

09.03.2012, 15:24

Wenn sämtliche Kostenbeträge zutreffend in das Forderungskonto eingebucht sind, verlass dich auf dein Programm und mach dir keinen Kopp.
BBTB
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#3

09.03.2012, 15:32

Gibt kein Forderungskonto ... Akte wurde damals ohne Anwaltsprogramm geführt :?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#4

09.03.2012, 15:43

Dann leg doch jetzt eins an. Wo liegt denn das Problem?
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