Anmeldung Insolvenzforderung und bisher entstandene RA-Koste

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saraj-janine
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#1

05.12.2011, 15:37

Hallo Leute,

ich bin gerade dabei eine Forderung anzumelden.

Es wurde ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben an den Gegner gefertigt, später dann Mahnbescheid beantragt, da keine Zahlung erfolgte. Der Gegner hat gegen den MB Widerspruch eingelegt. Unser Mandant hat dann die GK Kosten für die Klage eingezahlt. Das habe ich alles angemeldet, sowohl die Forderung als auch die bis hier entstandenen Kosten. Das Verfahren wurde jedoch wegen der Eröffnung des InsoVerfahrens unterbrochen und nun muss ich die Forderung anmelden. Unser Mandant hatte einen KOstenvorschuss für das außergerichtliche Mahnschreiben und den Mahnbescheid gezahlt.

Meine Frage ist nun: MUss ich diese Rechnung(Kostenvorschuss) auch zu der Forderungsanmeldung hinzufügen???? Ich stehe gerade total auf dem Schlauch......

Für eine Antwort wäre ich dankbar :thx :thx

Liebe Grüße

Sarah
Ernie

#2

05.12.2011, 15:44

Was hätte denn der Schuldner definitiv zu tragen?
BabyBen

#3

05.12.2011, 18:28

Leute macht aus Forderungsanmeldungen doch keine solche Wissenschaft. Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann pack an Nachweisen dazu, was immer möglich ist. Lieber mehr als weniger. Wir sind Papierberge gewohnt und es macht für uns weniger Arbeit, als wenn wir Belege nachfordern müssen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, melde die Forderung lieber an. Der Insolvenzverwalter wird diese notfalls schon bestreiten.
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