Angabe Bankverbindung im PfÜB bei Einzelfirma

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Attila
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#1

14.03.2008, 09:54

Hallo!

Ich bräuchte mal ein wenig Hilfe.
Wir haben einen VB gegen den Inhaber einer Einzelfirma erwirkt, der VB lautet aber nur auf die Person selbst, die Firma taucht im VB nicht auf. Jetzt will ich einen PfÜB machen und das Bankguthaben der Einzelfirma des Schuldners pfänden. Was muss ich angeben, um klar zu machen, dass das Konto auf die Firma lautet und nicht auf die Person, die im VB angegeben ist???

Und ist es richtig, dass sich der Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltskosten für den PfÜB aus Hauptforderung + Zinsen + Anwaltskosten VB + GK MB errechnet? Die 15 € GK für den PfÜB rechne ich da noch nicht hinzu oder??

Vielen dank für Eure Hilfe, Attila
Katharina80
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#2

14.03.2008, 10:00

Ich hatte so einen ähnlichen Fall auch schonmal... Ich habe einfach in den PfüB reingeschrieben, dass die Kosten des Herrn xxx sowie der Firma xxx als Inhaber xxx....

hat auch so funktionert... Die GK-Kosten für den PfÜB nimmst Du nicht in den Gegenstandswert mit rein, ansonsten so wie Du es beschrieben hast....
Attila
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#3

14.03.2008, 10:56

Danke Katharina.
Also ich hab das jetzt so geschrieben:

.......
Aufgrund dieser Ansprüche und der Zustellkosten für diesen Beschluss werden die nachstehend aufgeführten angeblichen Forderungen des Schuldners sowie die Forderungen des Schuldners als Inhaber der Firma "Einzelfirma" gegen die

Bank XXX
Straße
PLZ
Konto usw.

solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch vollständig erfüllt ist.

Soll ich vllt. im Rubrum oben noch nach dem Name des Schuldners in Klammern noch "Inhaber der Firma XXX" schreiben???
Katharina80
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#4

14.03.2008, 10:58

Brauchst Du eigentlich nicht... Ich mach das nur immer Fett mit dem Inhaber der Einzelfirma xxx, damit das auch ja keiner übersehen kann...
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