Angabe 2 Gläubiger (Eheleute) im Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muschel
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#1

21.06.2017, 11:39

Hallo ihr Lieben,

ich bin immer skeptisch wie ich am besten einen Pfüb erstelle mit 2 Gläubigern (Eheleuten)? Ich hatte erst eine Adressnummer vergeben (Eheleute) und als ich den Pfüb machen wollte hat er rumgemosert......mehrere Gläubiger aber eine Adressnummer. Hab ich jetzt geändert und beide als 2 Gläubiger (mit 2 Adressnummern) eingegeben. Jetzt beim Pfüb wurde bei "Anlagen:" ein Häkchen bei "Anlage weitere Gläubiger" gemacht und als Anlage wurde nur so ein Extrablatt ausgedruckt wo der 2. Gläubiger (der Ehemann quasi) draufsteht. Ist das jetzt so richtig oder sollte ich lieber doch nur eine Adressnummer vergeben so dass beim Pfüb bei Gläubiger Eheleute steht?

Im Titel (Vollstreckungsbescheid) stehen beide aber auch extra, also unter 1. die Ehefrau und unter 2. der Ehemann.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#2

21.06.2017, 11:41

Nein, pro Schuldner eine Adressnummer. Das mit dem Zusatzblatt ist so richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

21.06.2017, 11:45

Vielen Dank! :-*
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#4

21.06.2017, 11:46

Ups....du hast geschrieben "Pro Schuldner eine Adressnummer". Bei mir sind es 2 Gläubiger. Gilt da dasselbe?
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#5

21.06.2017, 11:50

Ja, da gilt dasselbe. ;)
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