Anfechtung der Zahlung nach bereits festgestellter Forderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Josephine028
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#1

23.11.2010, 11:13

Hallo,
bei uns hat in einer Insolvenzsache ein InsoVerwalter eine Zahlung zurückgefordert. Am 10.06. wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Am 01.08. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Forderungen wurden unsererseits (abzgl. der Zahlung, für welche leider auch eine Datum und zwar der 12.04. angegeben wurde) beim Insolvenzverwalter angemeldet. Dieser hat die Forderung auch in voller Höhe festgestellt. Jetzt wurden wir angeschrieben und aufgefordert die seinerzeit durch eine Kontenpfändung erhaltene Zahlung an den Insolvenzverwalter auszuzahlen. Müssen wir wirklich die Zahlung auszahlen? Trotz der bereits festgestellten Forderung und über 4 Monaten zwischen Zahlung und Eröffnung?
Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall?
Danke Euch schonmal

VG
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LuzZi
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#2

23.11.2010, 11:20

Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/InsO/130.html" target="blank
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Josephine028
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#3

23.11.2010, 11:26

Hallo Luzzi,
ja ich kenne diesen § aber es ging mir ja um die anderen Umstände-bereits festgestellte Forderung und einige Monate erstmal Insolvenzverwaltung und die InsoEröffnung erst viele später oder spielt das keine Rolle?
Jupp03/11

#4

23.11.2010, 11:35

Das spielt keine Rolle, leider Gottes.
BabyBen

#5

23.11.2010, 12:14

Nein, die Anfechtungsfristen werden nicht rückwärts ab Eröffnung, sondern rückwärts ab Insolvenzantrag gezählt.

Die Feststellung der Forderung spielt keine Rolle, denn Eure Forderung wird durch die Insolvenzanfechtung doch größer und nicht kleiner.
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