Alte Titel - Schritt 1. ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Catwoman1703
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#11

10.01.2008, 16:19

Viel Spaß beim Detektiv spielen Stine!
Würd aber auch sagen, dass du dich an die JVA wenden solltest, evtl. wissen die was, bzw. das für die JVA zuständige EMA?
Aber wenn jemand schon mal so nen Werdegang hat, ist bestimmt nicht viel zu holen, glaub kaum, dass er JVA zum Millionär geworden ist :)
Solltest dich dann vielleicht gleich ans Inso-Gericht wenden und fragen ob ein Verfahren gegen ihn vorliegt.
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Biene
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#12

10.01.2008, 16:22

Wir schreiben den Schuldner einfach mal an. Wenn der Brief zurück kommt machen wir ne EMA. Dann die ZV.
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Catwoman1703
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#13

10.01.2008, 16:25

Wenn die Forderung sehr hoch ist und ich mit der Schuldneradresse nicht sicher bin, vollstreck ich erst mal aus einer Teilforderung um die Kosten gering zu halten. Wenn der GVZ dann erfolgreich war, kann man ja noch nachlegen, ansonsten gibt er halt die EV ab.
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Majo
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#14

10.01.2008, 16:25

würd vorher auch mal hier gucken:
www.dasoertliche.de
oder
www.klicktel.de

Vielleicht hast du ja Glück und der SC hat sich im Telefonbuch eintragen lassen ;-)
StineP

#15

10.01.2008, 17:57

Die Adressen wollt ich vorerst sowieso online recherchieren.

Würde dann tatsächlich zu EMA tendieren. Ist erst mal am günstigsten..

Meine Frage: Wenn jemand in der JVA sitzt (die sich übrigens 2002 auf unsere Anfrage hin nicht geäußert hat, wie lang der noch einsitzt) gibt es dann beim EMA denn die NAchricht, dass er "verzogen ist in die JVA"?? Wisst IHr, wie ich meine??

Und wenn ich die Adresse rausbekommen habe, ist es wirklich am besten, Schuldnerkartei zu suchen bzw. anzuschreiben. Insbesondere, wenn ich merke, dass nunmehr durch den Umzug ein ganz anderes Gericht zuständig ist??

Und wenn der umgezogen ist und ein neues Gericht zuständig ist, wie findet das aktuelle Gericht denn raus, ob der irgendwo eingetragen ist??


Fragen über Fragen *gg
Kimmy

#16

10.01.2008, 18:02

Also:

1. Würde ich Schuldner nach so vielen Jahren nicht mehr anschreiben, sonst ist der Überraschungseffekt mit GVZ weg.

2. Ich habe über EMA schon Nachricht erhalten, dass Schuldner in JVA sitzt. Wahrscheinlich teilt die JVA das denen von der Stadt/Gemeinde mit.

3. Würde ich zunächst telefonbuch.de nutzen und wenn ich den Schuldner da nicht finde: EMA.

4. Nach Vorliegen der EMA Schuldnerkartei anfragen. Sollte durch Umzug neues Vollstreckungsgericht zuständig sein: Bei altem und bei neuem AG nachfragen (begl. Abschrift des Titels ist ausreichend, kann also parallel laufen)

5. So bearbeite ich meine "alten Títel" :-)
StineP

#17

10.01.2008, 18:06

1.: sehe ich absolut genauso. Ohne Vorwarnung zuschlagen.

Danke, das war schon das, wohin ich auch tendiert habe..

Schade nur, dass ich zwei Anfragen machen muss bei Umzug
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Ciara
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#18

10.01.2008, 19:17

Also wenn ich alte Sachen habe, schreibe ich den Schuldner erstmal an um auch zu sehen ob die Adresse überhaupt noch stimmt.
Ansonsten würd ichs auch so machen.
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StineP

#19

10.01.2008, 19:24

Dann wanrst du ihn aber vor. Und das will ich auch nicht. Sehen, ob die Adresse stimmt - das könnt ich auch direkt über den GV machen... Ich recherchiere morgen erst mal ein bisschen. Muss mal prüfen, wie hoch die Forderungen sind. Vielleicht lohnt es sich ja (vorausgesetzt, die Mandanten spielen mit), kann man denen mit einem Vergleich entgegenkommen. Ausgebucht sind die Forderungen bei den Mandanten ja eigentlich längst.
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#20

10.01.2008, 19:33

Okay, bei uns soll ich immer versuchen den auch ohne ZV-Auftrag zum zahlen zu kriegen.
Wenn man sowas natürlich nicht machen will, sollte man ihn nicht anschreiben. ;-)
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