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Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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surfmaus
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#1

16.04.2015, 09:12

Hallo Ihr Lieben!
Ich bin ein ganz neues Mitglied hier und freue mich, jetzt bei Euch zu sein.
Ich bin in meiner Kanzlei ins kalte Wasser geschmissen worden was ZV angeht. Habe wenig Ahnung und Erfahrung, soll aber hier den ganzen ZV-Betrieb machen :-(
Deshalb wende ich mich bestimmt öfter an Euch......

Meine erste Frage:
Ich habe von einem GV eine Mitteilung erhalten, dass ein Firma unter diesem Namen an dieser Adresse nicht vorhanden ist. Ich solle jetzt "das nötige veranlassen". Jetzt ist der Ausdruck aus dem Gewerberegister mittlerweile da und ich habe jetzt die neue Firmierung unter der gleichen Adresse herausgefunden.

Was tue ich jetzt? Muss ich einen komplett neuen ZV-Auftrag machen wieder mit neuen Kosten u.s.w.??

Ich danke schon jetzt für Eure Antworten!

LG
Bianca
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#2

16.04.2015, 09:19

Auf wen lautet denn der Titel, auf den Inhaber?
Dann neuen ZV-Auftrag aber vorher die Kosten des ersten Auftrages löschen, da diese bei Umzug o.ä. nur einmal anfallen.
Die Auskunft des Gewerberegisters beifügen und gut.
Falls die Wohnanschrift des Inhabers vom Gewerbebetrieb abweicht, würde ich dort zunächst die ZV bzw. Abnahme der Vermögensauskunft beantragen, unter der Betriebsanschrift geht die Abnahme der Vermögensauskunft nicht.

Ich weiß nicht, ob und welche Literatur bei euch vorhanden ist, kann Dir aber das Anwaltformular für ZV vom DAV empfehlen, da gibt es in ein paar Monaten eine neue Auflage. Das nur am Rande.
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surfmaus
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#3

16.04.2015, 09:56

Danke! Danke! Danke!
Der Titel lautet auf den Inhaber. Ich werde also jetzt einen neuen ZV-Auftrag machen. Die Anschrift hatte sich gar nicht geändert, sondern es hat nur eine geringfügige Umfirmierung stattgefunden.
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