allg Gerichtsstand Schweiz, Konto in Deutschland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flo_B
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#1

10.09.2009, 16:53

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe gerade an folgendem Problem zu knabbern. Wir haben ein vollstreckbares Urteil gegen eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz bekommen. Es gibt aber zwei Konten in Deutschland, die wir pfänden wollen.

Jetzt weiß ich schon nicht, welches das zuständige Vollstreckungsgericht ist.

Es ist zwar als Gerichtsstand Hamburg vereinbart, das LG Hamburg hat auch das Urteil gefällt, für § 828 ZPO ist ja aber der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners maßgeblich. Und der liegt nach § 17 ZPO in der Schweiz.

Kann mir wer weiter helfen?

Liebe Grüße,

Florian
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sunshine24
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#2

10.09.2009, 19:19

Wir haben so einen ähnlichen Fall ... wir haben VU und Schuldnerin sitzt in den USA. Wir haben dann einen PfÜB gemacht am Sitz der Drittschuldnerin, welcher in Deutschland ist. Ging auch durch.

Ich hatte nämlich in § 23 ZPO gefunden, dass das möglich ist:

§ 23 Besonderer Gerichtsstand des Vermögens und des Gegenstands

Für Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen derselben oder der mit der Klage in Anspruch genommene Gegenstand befindet. Bei Forderungen gilt als der Ort, wo das Vermögen sich befindet, der Wohnsitz des Schuldners und, wenn für die Forderungen eine Sache zur Sicherheit haftet, auch der Ort, wo die Sache sich befindet


Vielleicht hilft dir das ja ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Flo_B
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#3

11.09.2009, 10:29

Hallo

und vielen Dank, so steht es ja auch im Kommentar... Das nächste mal lese ich erst weiter, bevor ich frage...

Liebe Grüße

Florian
Flo_B
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#4

11.09.2009, 16:08

Hallo,

nun stellt sich mir doch noch eine Frage, und zwar die des zuständigen Vollstreckungsgerichts. Bekannt ist ein Konto der Deutschen Bank mit Bankleitzahl. Aus der Bankleitzahl ergeben sich aber 15 verschiedene Filialen.

Die Deutsche Bank selbst wollte nicht mitteilen, welche Filiale sich aus der zugehörigen Kontonummer ergibt.

Kommt es nun auf die Filialie an, oder auf den Hauptsitz der Deutschen Bank, welcher Frankfurt am Main wäre?

Nur zur Info für die Vorabpfändung. Hier haben die Banken spezielle Abteilungen. Für die Deutsche Bank wäre die in Berlin. Daraus ergibt sich, dass für die Vorabpfändung nach § 845 ZPO der Gerichtsvollzieher an dem Amtsgericht zuständig ist, in dessen Bezirkt diese besondere Abteilung sich befindet (hat mir so die Deutsche Bank und ein Gerichtsvollzieher in Berlin bestätitgt).

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich daraus nun auch die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts ergibt. Fragen kann ich bei den Gerichten um die Zeit ja nicht mehr...

Grübelnde Grüße,

Florian
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