ALG Nachzahlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Claudi77
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#1

17.04.2013, 15:36

Hallo,

ich brüte gerade über einer meiner Lieblingsakten. Wir haben eine Kontopfändung ausgesprochen vor Jahren. Nun hat SC einen neuen Job und diesen Monat sein erstes Gehalt unter der Pfändungsfreigrenze. Zusätzlich hat er eine Nachzahlung ALG II für fast drei Monate erhalten. Damit sind wir über der Pfändungsfreigrenze.

SC war nun beim Gericht und hat einen Schutzantrag gestellt und beantragt, das Geld freizugeben. Ich habe nun die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Kann man da was machen?

Viele Grüße
[color=#0000FF]Viele Grüße aus Gießen

Claudia[/color]
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