Abzweigung oder PfüB bei AA?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SpreewaldReno
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#1

02.06.2008, 13:53

Hallo,

äh, ich möchte Unterhalt vollstrecken, der Schuldner bezieht wohl ALG I.

Ich überlege jetzt, ob es sinnvoll ist, einen Antrag auf Abzweigung gem. § 48 SGB I bei der Arbeitsagentur zu stellen oder ob ich mit einem PfüB besser komme..

Hat jemand Erfahrungswerte auf die er zurückgreifen kann?

Vielen Dank
Jana
Möni
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#2

29.08.2008, 11:09

Hallo!

Mit der Abzweigung kannst Du nur laufenden(!) Unterhalt pfänden. Mit dem PfüB kannst Du auch Rückstände pfänden.
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