Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SpreewaldReno
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#1
02.06.2008, 13:53
Hallo,
äh, ich möchte Unterhalt vollstrecken, der Schuldner bezieht wohl ALG I.
Ich überlege jetzt, ob es sinnvoll ist, einen Antrag auf Abzweigung gem. § 48 SGB I bei der Arbeitsagentur zu stellen oder ob ich mit einem PfüB besser komme..
Hat jemand Erfahrungswerte auf die er zurückgreifen kann?
Vielen Dank
Jana
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Möni
- Daueraktenbearbeiter(in)
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#2
29.08.2008, 11:09
Hallo!
Mit der Abzweigung kannst Du nur laufenden(!) Unterhalt pfänden. Mit dem PfüB kannst Du auch Rückstände pfänden.