Abtretungserklärung - notariell beglaubigt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#11

13.04.2010, 18:29

:thx

man lernt nie aus - wusst ich auch noch nich... aber das is wahrscheinlich mehr in der nachweisbarkeit der unterschriften als in etwas anderem begründet, oder?
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Antworten