Abgabe e.V. Gebühr?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Möni
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#1

11.02.2013, 09:21

Hallo! Haben wir die Gebühr für das EV-Verfahren schon mit dem Erlass des Haftbefehls verdient?
Ernie

#2

11.02.2013, 11:07

Bereits mit der Terminanberaumung!
Julia90
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#3

11.02.2013, 11:31

Wie hoch ist jetzt eigentlich der GW für die e.V.?
Julia90
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#5

11.02.2013, 12:01

Jetzt bin ich etwas verwirrt...

Ich habe mal gelesen, dass der GW ab dem 01.01.2013 nicht mehr 1.500 € sondern 2.000 € beträgt....
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#6

11.02.2013, 15:33

Der GW wird voraussichtlich zum 01.07. geändert.
Julia90
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#7

11.02.2013, 18:42

Achso ok...Dann bin ich jetzt ein bisschen schlauer :D
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