Abgabe der VV gem. § 802 d ZPO bzw. Drittauskünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11

13.02.2017, 15:10

Js123 hat geschrieben:Ich werde mal bei der GVin nachfragen, ob sie mir den Haftbefehl schon zuschicken kann
warum das? Soll sie den Schuldner nicht gleich weiter bearbeiten? :kopfkratz
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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AliceImWunderland
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#12

14.02.2017, 11:14

Also ich hätte es mit der Verhaftung jetzt nicht eilig. Die Drittauskünfte bringen meist schon recht brauchbare Infos, um die ZV weiter zu betreiben. Und für den Verhaftungsauftrag will der GVZ viel Kohle haben.
Die Drittauskünfte und die Beantragung des Haftbefehls laufen bei den hiesigen GVZ meist parallel.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#13

14.02.2017, 13:38

Js123 hat geschrieben:
Jetzt hat die Gerichtsvollzieherin mitgeteilt, dass wir locker 6 Monate warten können, bis wir die Drittauskünfte bekommen.
Hat mir ein GV auch gerade bestätigt...
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