2 Haftbefehle, 1 Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muedmaus
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#1

15.02.2017, 15:31

Hallo!
Ich stehe mal wieder komplett auf dem Schlauch.

Ich habe 2 Haftbefehle. Zugrunde liegende Titel sind KFB und Vergleich.
Die ZV aus KFB haben wir gegen 2 Schuldner veranlasst. Ein Teil wurde von Schuldner B gezahlt und er hat die Vermögensauskunft abgegeben.
Schuldner A ist zum Termin zur Abgabe der VA nicht erschienen. Haftbefehl.
Jetzt soll ich den Verhaftungsauftrag machen.

Ein wenig später hatten wir die ZV aus Vergleich gegen Schuldner A alleine eingeleitet.
Auch da erging ein Haftbefehl.

Ich habe 2 separate Forderungskonten....

Muss ich nun einen Verhaftungsauftrag machen oder 2?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Sonnenkind
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#2

15.02.2017, 15:35

Wieso willst du gegen Schuldner B einen Verhaftungsauftrag machen, wenn er die Vermögensauskunft abgegeben hat? Verstehe ich jetzt irgendwie nicht.
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#3

15.02.2017, 15:42

Also nach mehrmaligen Duchlesen hab ich es glaube ich kapiert. Ihr habt 2 Haftbefehle gegen Schuldner A? Wer kommt denn auf so eine Idee. Ein Haftbefehl reicht doch völlig aus. Da habt ihr euch unnötige Kosten angetan bzw. dem Mandanten.
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Pitt
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#4

15.02.2017, 15:53

Ich stimme Sonnenkind zu. Ihr erteilt einen Verhaftungsauftrag.
Muedmaus
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#5

15.02.2017, 16:04

Durch das neue Formular war in beiden die Abgabe der VA und bei Nichterscheinen Antrag auf Haftbefehl angegeben.

Der Gerichtsvollzieher hat einen Termin zur Abgabe der VA gemacht, aber 2 Haftbefehle beim Gericht beantragt....
Deswegen habe ich jetzt 2 hier liegen.

Also fasse ich beide Forderungskonten jetzt in einem zusammen und stelle EINEN Verhaftungsauftrag mit der Gesamtsumme.
Richtig?
silvester
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#6

15.02.2017, 20:41

Warum die Arbeit? Einen Haftbefehl nehmen, zugehörigen Titel nebst Forderung und Auftrag an den Gerichtsvollzieher rausgeben.
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AliceImWunderland
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#7

16.02.2017, 08:25

silvester hat geschrieben:Warum die Arbeit? Einen Haftbefehl nehmen, zugehörigen Titel nebst Forderung und Auftrag an den Gerichtsvollzieher rausgeben.
Richtig! :zustimm
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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