Hallo zusammen,
mal 'ne ganz doofe Frage
Wir haben den GV beauftragt zwecks Abnahme VA. Mitteilung kam vom GV, dass unser Schuldner nicht dort wohnhaft ist. EMA-Anfrage ergab eine neue Anschrift. Nun möchte ich erneut den zuständigen GV beauftragen. Mir ist klar, dass ich eigentlich keine 2. VV3309 geltend machen kann, weil es noch zu meinem "1. GV-Auftrag" gehört. Mich stellt sich jetzt nur die Frage: lasse ich dann in meinem Formular (GV-Auftrag) bei den Gebühren alles frei? Kommt da der GV nicht ins Grübeln oder sieht er dann in meinem Forderungskonto, dass ich schon ca. 5 Wochen zuvor die Kosten drin stehen habe?
Besteht die Möglichkeit vielleicht doch die VV 3309 ein 2. Mal mit ins Forderungskonto aufzunehmen, nur rechne ich es nicht gegenüber unseren Mandanten ab? Schließlich ist ja der Schuldner selber daran schuld, dass wir ihm hinterher recherchieren und dafür alles doppelt und dreifach beantragen müssen?
Ich wäre über eine Antwort von Euch sehr sehr dankbar!
2.GV-Auftr.nach Umzug Schuld., 2x VV3309 ggüber Schuldner?
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du lässt die Gebühren einfach frei und nein, Du kannst auch vom Schuldner keine zweite Gebühr verlangen. Der Schuldner muss nur das erstatten, was Eurem Mandanten an Kosten entsteht. Da - wie Du ja selbst auch angibst - der Mandant keine zweite Gebühr zu zahlen hat, fällt damit ja schlussendlich auch eine Erstattungspflicht des Schuldners weg.
Und der GV sieht, dass da ein Auftrag zu einer anderen Adresse war. Du fügst ja auch das Vollstreckungsprotokoll des anderen GV bei und machst die Kosten der EMA im neuen Auftrag mit geltend.
Und der GV sieht, dass da ein Auftrag zu einer anderen Adresse war. Du fügst ja auch das Vollstreckungsprotokoll des anderen GV bei und machst die Kosten der EMA im neuen Auftrag mit geltend.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.