1 Titel, 2 Schuldner, Lohnpfändung beider Schuldner!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tippsi86
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#1

28.12.2011, 12:07

Hallo!

Ich hab hier heute ein kleines bis mittelgroßes ZV-technisches Problem und hoffe, irgendjemand kann mir helfen :?

Folgende Akte hat mein Chef mir auf den Tisch geschmettert:

Wir haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen 2 Schuldner. Mittlerweile sind mir von beiden Schuldnern die Arbeitgeber bekannt und ich möchte den Lohn beider Schuldner pfänden. Logischerweise hab ich ja nur einen Titel, möchte aber zwei Pfübs beantragen. Wie funktioniert das jetzt?

Ich hoffe, es liest überhaupt irgend jemand diesen Beitrag so zwischen den Feiertagen... :cry:
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Liesel
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#2

28.12.2011, 12:09

Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen? :wink:
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Tippsi86
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#3

28.12.2011, 12:12

Soeben geschehen! :D
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Pepples
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#4

28.12.2011, 12:25

Das funktioniert nur nacheinander oder durch Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung. Bis die allerdings da ist, ist wahrscheinlich auch der erste Titel wieder da, würde also nur für die Zukunft helfen. :wink:
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Panda
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#5

28.12.2011, 12:29

Ich stimme Pepples zu. Hast du vielleicht Glück, dass für beide Schuldner das gleiche Vollstreckungsgericht zuständig ist?
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Bino
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#6

28.12.2011, 12:30

Wenn für beide Schuldner dasselbe Vollstreckungsgericht zuständig ist, könnte versucht werden, dem einen Titel die beiden - getrennten - PfÜb-Entwürfe beizufügen. Müsste aber ein Anschreiben dazu erfolgen, in dem das genau und deutlich geschrieben steht, sonst geht das sicher unter.

Oder aber von der Möglichkeit der vorläufigen Zahlungsverbote Gebrauch machen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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#7

28.12.2011, 12:38

Es is das selbe Vollstreckungsgericht zuständig! Hätte ich vielleicht in meinem ersten Beitrag schon erwähnen sollen...

Ich werde dann mal versuchen, zwei Pfübs mit einem Anschreiben zum Gericht zu schicken und darum bitten, erst den einen Pfüb zuzustellen und dann den anderen. Hoffe, dass das funktioniert.

Ich danke euch!!! Unser Bürovorsteher is im Urlaub und ich komm so gar nich klar grad... :thx
grommelie
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#8

28.12.2011, 19:22

Ich würde hier am ehesten an beide Arbeitgeber der Schuldner Vorläufige Zahlungsverbote ausbringen und dann die PfüB-Anträge nacheinander zustellen.
Jupp03/11

#9

28.12.2011, 19:25

grommelie hat geschrieben:Ich würde hier am ehesten an beide Arbeitgeber der Schuldner Vorläufige Zahlungsverbote ausbringen und dann die PfüB-Anträge nacheinander zustellen.
:?:
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