Pfändung Kfz

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
mollie

#1

12.04.2006, 09:46

wir haben einen Schuldner, der hat einen scheinwohnsitz, so dass wir bisher nicht erfolgreich vollstrecken konnten. nun haben wir aber herausbekommen, dass dieser schuldner zwei wertvolle autos besitzt. kennzeichen sind uns auch bekannt. wie vollstreckt man nun? hab das noch nie gemacht und steh ein bissl auf´m schlauch :rot: geht das überhaupt, auch wenn wir nicht wissen, wo sich der schuldner aufhält bzw. wohnt?
Tigra
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#2

12.04.2006, 09:48

Einfach eine Sachpfändung erlassen mit dem Vermerkt ... Auto, Marke .... amtl. Kennzeichen ....

aber Achtung wegen dem Erlös der Autos, wenn er erheblich größer ist kann nicht gepfändet werden außer es sind mehrere gläubiger zu befriedigen..
Aber mach doch vorher nochmal eine Halteranfrage, meistens sind die so schlau und lassen die autos nicht auf sich schreiben!

wenn die Wagen auf fa. oder so zugelassen sind wirds wahrs. auch schwer. hat er die e. v. schon mal abgelegt, erst die ergänzen lassen wg. den autos!

hier der Text:
Insbesondere bitten wir um Pfändung des silbergrauen Audi A4 Advant, mit dem amtl. Kennzeichen: TS-hgk 456 mit der Briefnummer ..... und der Fahrzeugidentnummer .......
Andreas

#3

12.04.2006, 10:27

Die Halteranfrage könnte problematisch werden, da die Zulassungsstellen normalerweise nur bei verkehrsrechtlichem Zusammenhang den Halter rausgeben.

Es soll aber schon Leute gegeben haben, die Halteranfragen wegen angeblichen Dauerparkens auf einem Privatstellplatz gemacht haben :roll:
Gast

#4

12.04.2006, 10:54

Man kann ganz einfach den GV am Standort des PKWs mit der Pfändung beauftragen. Den Standort zu ermitteln ist Sache des Gläubigers. Der GV wird außerdem einen Vorschuss anfordern, denn der PKW muss sofort sicher gestellt werden. Ob der PKW dem Schuldner gehört oder auf diesen zugelassen ist, ist für die Pfändung zunächst zweitrangig, denn der GV prüft bei der Pfändung nur den Gewahrsam. Kritisch könnte es allerdings werden wenn der PKW auf dem Grundstück eines Dritten abgestellt ist und dieser der Pfändung nicht zustimmt.
Tigra
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#5

12.04.2006, 12:39

naja probiers doch mit der halteranfrage, einfach mal probieren kostet ja nix, meistens sind die dann nett und sagen ja sagen sie mir wie der halter heißen soll und ich sag dann einfach ja oder nein.

Die Kosten für sowas sind halt dann immens wenn er doch nicht der halter ist. Außer ihr habt die Information sicher! LG
Gast

#6

12.04.2006, 13:41

@Sway
Vielleicht habe ich mich nicht genau genug ausgedrückt. Wer bei der KfZ-Zulassung als Halter eingetragen ist, ist völlig wurscht und sagt nicht darüber aus, wem das Fahrzeug gehört.
Meine beide Söhne 20 + 22 fahren PKWs die auch mich zugelassen sind, aber meinen Söhnen gehören. Der Kaufvertrag lautet auf diese und sie haben auch die KfZ-Briefe (in denen ich als Halter eingetragen bin) in Verwahrung.
Außerdem habe ich an den PKWs keinen Gewahrsam, auch wenn sie auf meinem Grundstück abgestellt sind.
Jeder Gläubiger der mit einem Titel gegen mich solch ein KfZ pfändet, würde leer ausgehen.
Bei 3/4 aller KfZ sind außerdem sicherungsübereignet und die Briefe bei irgend einer Bank hinterlegt. Auch in diesem Fall geht der Glbg. leer aus.
Klarheit bringt letztendlich nur die EV alles andere ist ein Risiko, das man eingehen kann, aber nicht muss.
Tigra
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#7

12.04.2006, 14:13

ich würde das risiko der pfändung trotzdem nicht eingehen. die kosten sind viel zu hoch, was ist wenn der pkw ihm nicht gehört, er weder halter noch eigentümer ist? Ich finde die Pfändung eines PKW schwierig, aber das muss jeder selbst wissen. Außerdem habe ich das mit der e.v. auch vorgeschlagen gehabt. Jedenfalls weiß man nie wie das ausgeht...
war auch nur ein tip von mir.
Gast

#8

14.11.2006, 09:12

Also nochmals ne Frage hierzu:

Renault Clio 10 Jahre alt, 100.000 km.

Ich habe gesagt: Nicht pfänden, da evtl. eh unpfändbar (für die Arbeit) und die Kosten sind viel zu hoch.

Hat jemand eine Ahnung was da nur an GV-Kosten auf einen zukommen? Brauche hierfür dringend eine Antwort, weil ich klar stellen muss, wieso ich inkompente Person sowas meine.
Gast

#9

14.11.2006, 10:28

Ich bräuchte wirklich dringend Hilfe.

Das Fahrzeug liegt (so habe ich rausgefunden) wohl im Wetbereich von 1.300,00 € bis 2.000,00 €.

Es sieht wohl so aus, dass wenn ich unrecht habe, meine Stelle erstmal abschreiben kann. Also bitte: HILFE!
Tigra
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#10

14.11.2006, 10:55

wie hoch ist den eure forderung?

Wie siehts mit ev aus? hat der schuldner die schon mal abgegeben?
Steht das Fahrzeug auch wirklich in seinem Besitz (siehe GVBuero oben, mit KV).
Wie gesagt - ich bin bei solchen Sachen vorsichtig, vielleicht weiß jmd. noch was besseres?!

Ich würde schon mal pfänden, bzw. GV anfragen was der dazu sagt, evtl. kennt er den Schuldner schon und weiß darüber etwas!
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