Betriebsübergang ? Erste Firma Inso, zweite aktiv

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doxy123
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#1

19.06.2007, 17:42

EDIT BY ADMIN:

Hieraus abgetrennt: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=5035


[hr]

Hallo ich habe ein ähnliches Problem, nur ist mein Schuldner eine Firma:

Wir haben Titel gegen die Firma X. Soweit so gut, jetzt ist aber die Firma X insolvent und lässt alle Gläubiger ins leere laufen. Jetzt kommt das Problem:

Die ein und die selbe Firma firmiert jetzt zusätzlich unter Y (Tel. und Anschrift ist gleich, nur der Name wurde geändert)! Hier wäre was zu holen, aber der Titel lautet auf die Firma X. Was soll ich jetzt tun?

Titel umschreiben? Wie soll ich das begründen? Kann mir jemand helfen???

Bitte! Danke schon mal im voraus!!!

LG
Andreas

#2

19.06.2007, 20:06

Du mußt den Betriebsübergang nachweisen können, schwierige Sache, selbst wenn es für den auf den ersten und auch zweiten Blick absolut klar ist, daß es die selbe Firma ist !

Sammle schnell Fakten (Betriebssitz, Mitarbeiterstamm übernommen, Tel-Nr. gleich, Homepage alte Firma mit neuen Firmendaten ?? usw.), dann telefoniere mal mit dem Gericht, ob die dir den Titel umschreiben, also ob denen die Fakten ausreichen.

Auch wichtig: Wurde das Personal größtenteils übernommen (neulich noch ne Entscheidung gelesen, ich glaub, 6 von 10 leitenden Mitarbeitern übernommen hat nicht gereicht !) ?
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wifey
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#3

19.06.2007, 22:32

Wenn Firma Y nicht die Rechtsnachfolge von Firma X angetreten hat .... die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und hoffen, dass mehr als ne Quote von 0,00001 rauskommt
Viele Grüße

ich
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#4

19.06.2007, 22:34

Andreas, erfahrungsgemäß muss wirklich die RECHTSNACHFOLGE eingetreten sein und Y müßte X mit allen Aktiva und Passiva übernommen haben ... sonst hat man wohl keine Chance.

Lasse mich allerdings auch gerne eines Besseren belehren.

BTW: was hältst Du davon hiervon nen sep. Thema zu machen? Oder was kann schief gehen, wenn ich es selber versuche?
Viele Grüße

ich
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doxy123
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#5

20.06.2007, 09:03

Danke Wifey und Andreas für eure Tipps!

Ich werde mal versuchen, ob das Gericht anhand der Fakten den Titel umschreiben würde, daran hatte ich nämlich auch schon gedacht.

LG
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doxy123
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#6

20.06.2007, 09:04

@ Andreas
Auch wichtig: Wurde das Personal größtenteils übernommen (neulich noch ne Entscheidung gelesen, ich glaub, 6 von 10 leitenden Mitarbeitern übernommen hat nicht gereicht !) ?
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#7

20.06.2007, 09:12

Kannst du mir sagen, wo ich die Entscheidung nachlesen kann?

LG
Andreas

#8

20.06.2007, 09:30

Leider nicht. Ich hatte das nur irgendwo in ner Tageszeitung gelesen, die aber längst entsorgt ist. Es ging da um ein Unternehmen hier aus der Region Trier, glaube ich, und irgendwas mit Telekommunikation / Handys ?

:sorry
Kordu

#9

20.06.2007, 09:36

Das hier könnte Dir helfen (bzw. nicht helfen), weil da drinsteht, dass es nicht geht:

http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/me ... 134-06.pdf
Andreas

#10

20.06.2007, 09:51

Der maßgebliche Teil, was du zu prüfen hast, dürfte danach also wohl sein :
Die Rechtsfolge des § 25 I HGB wie auch die des § 28 I HGB greift aber nur dann ein, wenn der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, sodass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt.

Ob das Unternehmen in seinem Kern übernommen worden ist, richtet sich im Wesentlichen nach folgenden Kriterien:

- Übernahme von Personal, Betriebsräumen oder –gegenständen,
- Übernahme von Warenbeständen,
- Eintritt in Aufträge und bestehende Kunden- und Lieferantenverträge,
- Übereinstimmung im Unternehmensgegenstand

(OLG Köln, Urteil vom 21.4.2004, 11 U 81/02, Rn. 12 – zitiert nach Juris).
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