Kostenfestsetzung in Strafverfahren! Geht das?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
angel30
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 18.10.2006, 17:14
Wohnort: Euskirchen

#1

14.05.2007, 16:46

Hallo ihr lieben,

ich war lange nicht mehr hier. Viel zu tun!

Jetzt brauche ich mal wieder eure Unterstützung!

Gibt es das, Kostenfestsetzung in Strafverfahren?

Wir haben halt mehrere Nebenkläger vertreten und außerdem ein Adhäsionsverfahren gehabt. (Wenn das geht, welche Gebühren ich nehme weis ich!)

Da wir eigentlich keine Strafsachen machen und schon gar nicht so was umfangreiches bin ich einfach überfragt und ich habe das auch irgendwie noch nicht gehört!

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus und lieben Gruß

Angel30
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8211
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#2

14.05.2007, 16:47

Gegen wen willst du denn die Kosten festsetzen lassen?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
angel30
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 18.10.2006, 17:14
Wohnort: Euskirchen

#3

14.05.2007, 16:53

Ja, gegen den Angeklagten!
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8211
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

14.05.2007, 16:56

Hätte ja auch sein können, dass du die gegen den Mandanten festsetzen lassen möchtest.

Also eine Kostenfestsetzung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine Kostengrundentscheidung vorliegt. Dies dürfte im Strafverfahren nicht der Fall sein.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8211
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#5

14.05.2007, 16:57

Ach so, im Adhäsionsverfahren dürfte es ja möglich sein, wenn du eine Kostengrundentscheidung hast.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Melli247
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 06.11.2006, 10:57
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: RLP

#6

14.05.2007, 17:04

Hallo!!

Also wir haben das schonmal gemacht! Haben nen KFA nach §§ 464 b StPO, 104 und 126 ZPO (hatten noch PKH dazu) gemacht! Das wurde auch so festgesetzt und wir haben auch fleißig vollstreckt! ;o)

Liebe Grüße Melli!
Benutzeravatar
angel30
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 18.10.2006, 17:14
Wohnort: Euskirchen

#7

14.05.2007, 17:12

Das ist super, vielen dank. Habe schon die §§ nachgelesen. Vielen Dank Melli247

Falls ich noch fragen habe melde ich mich!!!!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

14.05.2007, 20:03

im Strafverfahren ist eine Festsetzung der Mittelgebühr nicht möglich, da das Gericht nicht entscheiden kann, wieviel Aufwand ihr gehabt habt, können die nur die Mindestgebühr festsetzen lassen (mal abgesehen vom Adhäsionsverfahren)

PKH kann natürlich über die Mittelgebühr abgerechnet werden (weiß auch nicht warum das dann mit dem KFA nicht geht..)

du musst die Mindestgebühr festsetzen lassen und den Rest per MB geltend machen..
Benutzeravatar
angel30
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 18.10.2006, 17:14
Wohnort: Euskirchen

#9

15.05.2007, 09:15

Aha, da bin ich aber mal gespannt was das wird. vielen Dank!!!!
Benutzeravatar
angel30
Forenfachkraft
Beiträge: 204
Registriert: 18.10.2006, 17:14
Wohnort: Euskirchen

#10

16.08.2007, 15:58

Hallo ihr,

da bin ich wieder. Mein Chef wollte, dass ich versuche die Höchstgebühren festzusetzen. Jetzt schreibt die Gegenseite, hier dürften allenfalls die Mittelgebühren festgesetzt werden.

Ich soll mir jetzt überlegen, wie man die Höchstgebühren rechtfertigt, den RVG Kommentar dazu habe ich schon gelesen, hier steht als Besonderheit in Strafsachen das auch als Nebenkläger die Mittelgebühren anzusetzen seien.

Hat einer von euch schon mal sowas argumentiert in Strafsachen, bzw. durchgesetzt bekommen?

vielen dank und lg angel
Antworten