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Autor Nachricht
Verfasst: 04.07.2012, 09:27 - Thema: Kostenfestsetzung Vollstreckungskosten
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Hey,

ich soll eine Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten machen, die Vollstreckungskosten melde ich ja extra an, nur frage ich mich gerade, ob ich da auch das AZ aus dem C-Verfahren angebe oder gar keins, sondern nur ein ausführliches Rubrum?


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Verfasst: 04.07.2012, 09:29 - Thema: Kostenfestsetzung Vollstreckungskosten
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Kein Aktenzeichen, sondern Rubrum. Es ist ein eigenständiger Antrag, der mit dem C-Verfahren nichts zu tun hat.


Verfasst: 04.07.2012, 09:30 - Thema: Kostenfestsetzung Vollstreckungskosten
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Dankeschön :D


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