Gewährung Vollstreckungsschutz - Treuhänderkonto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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strohblume
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#1

21.05.2012, 11:07

Hallo zusammen,

brauche mal dringend Euere Hilfe. Habe eine gerichtliche Frist.

Es wurde ein Pfüb erlassen, wonach Drittschuldner als Kontoinhaber das von ihm treuhänderisch verwaltete Guthaben des Schuldners nicht mehr auszahlen darf. Schuldner erhält Rente und diese geht auf das Konto seiner Ehefrau.

Nun hat Schuldner beim AG die Gewährung von Vollstreckungsschutz beantragt und wir müssen hierzu Stellung nehmen.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Muss ich hierzu überhaupt Stellung nehmen oder wird der Antrag des Schuldners sowieso stattgegeben?

Wäre für Euere Hilfe sehr dankbar.
Liebe Grüße Strohblume
Ernie

#2

21.05.2012, 11:26

Wie hoch ist die Rente? Wurde die Rente bereits separat gepfändet?
strohblume
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#3

21.05.2012, 11:34

Laut eV beträgt die Rente 230,00 €.

Die Rente wurde nicht separat gepfändet, da sie so gering ist.

Ich dachte, bei Pfändung des Treuhänderkontos gelten keine Pfändungsgrenzen. Oder liege ich da falsch?
Liebe Grüße Strohblume
Ernie

#4

21.05.2012, 11:35

Dann solltest Du auf jeden Fall Stellung nehmen!
strohblume
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#5

21.05.2012, 11:43

Ernie hat geschrieben:Dann solltest Du auf jeden Fall Stellung nehmen!
Und was soll ich in der Stellungnahme vorbringen? Das keine Pfändungsfreigrenzen gelten? Ist denn dies so?
Liebe Grüße Strohblume
strohblume
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#6

22.05.2012, 10:25

Hallo :wink:

Hat hier von Euch noch jemand einen Rat? Habe noch nichts gefunden, dass keine Pfändungsfreigrenzen beim Treuhandkonto gelten.
Bin mir aber sicher, dass ich das irgendwo mal gehört oder gelesen habe, da ja sonst die Pfändung keinen Sinn gemacht hätte. Ist auch das erste Mal, dass hier Vollstreckungsschutz durch den Schuldner beantragt wurde.

Wäre Euch für einen Hinweis dankbar.
Liebe Grüße Strohblume
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