Hi Ihr!
Wir haben einen kombinierten ZV-Antrag i.V.m. EV-Antrag gestellt. Gerichtsvollzieher hat uns Pfändungsprotokoll überlassen und mitgeteilt, dass Schuldner bereits seit längerem die EV abgegeben hat. GVZ hat beim zuständigen Amtsgericht die Abschrift der EV an uns beantragt hat.
Wir bekommen ja einmal die 0,3 Gebühr für ZV-Antrag. Bekommen wir auch eine weitere 0,3 Gebühr für Abschrift Vermögensverzeichnis?
Danke!
Kostenfrage ZV
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Hallo!
Ja, die Gebühr bekommst Du auch.
edit: Wir haben die bisher immer genommen und auch bekommen.
Ja, die Gebühr bekommst Du auch.
edit: Wir haben die bisher immer genommen und auch bekommen.
Zuletzt geändert von Blockflöte am 05.04.2007, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
Das hatten wir hier schon einmal gehabt. Es ist umstritten, ob man für die Anforderung eines Vermögensverzeichnisses eine Gebühr bekommt. Manche Anwälte nehmen die, manche nicht. Wir haben die Gebühr bisher nie genommen. Im RVG für Anfänger steht Folgendes unter Rn. 1854
Die 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG entsteht, wenn er nur einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift des vom Schuldner bereits für einen anderen Gläubiger aufgestellten Vermögensverzeichnisses stellt.
Das ist aber halt nur die Meinung vom Verfasser des Buches. Ob das auch die Rechtsprechung so meint, bleibt dahingestellt.
Die 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG entsteht, wenn er nur einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift des vom Schuldner bereits für einen anderen Gläubiger aufgestellten Vermögensverzeichnisses stellt.
Das ist aber halt nur die Meinung vom Verfasser des Buches. Ob das auch die Rechtsprechung so meint, bleibt dahingestellt.
- Curry
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Maximal 1500 €, ja! Wenn der Gegenstandswert geringer ist, dann natürlich der.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Hallo Hed.
Also wir haben diesen Fall des öfteren und nehmen die 0,3er für die EV auch. Unseres Erachtens fällt diese Gebühr an, sobald uns der GVZ eine Mitteilung über den Termin zur Abgabe der EV oder ein Vermögensverzeichnis zukommen lässt.
...Mittagspause...
Also wir haben diesen Fall des öfteren und nehmen die 0,3er für die EV auch. Unseres Erachtens fällt diese Gebühr an, sobald uns der GVZ eine Mitteilung über den Termin zur Abgabe der EV oder ein Vermögensverzeichnis zukommen lässt.
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ich würd die nur nehmen, wenn tatsächlich nur das Protokoll angefordert wird.. ansonsten finde ich das wucher zumal der antrag ja schon in der ZV enthalten ist..
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Also ich finde es nicht richtig, die Gebühr zu kassieren.
Schließlich kann man vor Beauftragung prüfen, ob der Schuldner die e.V. abgegeben hat.
Bevor ich einen ZV + e.V.-Antrag rausschick, frag ich immer erst in der Schuldnerkartei nach. Schließlich sollte man die Kosten für den Mandanten so gering wie möglich halten und ob die erstattungsfähig sind, ist m.E. auch fragwürdig.
Schließlich kann man vor Beauftragung prüfen, ob der Schuldner die e.V. abgegeben hat.
Bevor ich einen ZV + e.V.-Antrag rausschick, frag ich immer erst in der Schuldnerkartei nach. Schließlich sollte man die Kosten für den Mandanten so gering wie möglich halten und ob die erstattungsfähig sind, ist m.E. auch fragwürdig.