Anfrage beim Schuldnerregister - RA Gebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Tigerentchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 09.12.2006, 19:50
Wohnort: Hamburg

#1

27.03.2007, 09:14

Guten Morgen,

bevor wir gegen einen Schuldner die ZV einleiten, machen wir oft erst einmal eine Anfrage beim Schuldnerregister um zu erfahren, ob die EV abgegeben wurde. Kann ich hierfür eine Extra Gebühr abrechnen? :roll: Habe ich bisher nicht gemacht, da ich denke, die Tätigkeit gehört zur ZV (also Nr. 3309)....
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Benutzeravatar
Grübchen
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1505
Registriert: 04.01.2007, 11:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#2

27.03.2007, 09:19

Also ich habe da noch nie was abgerechnet, fällt soweit ich auch weiß unter die Rubrik "ist mit abgegolten".
LG Grübchen
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#3

27.03.2007, 09:24

Du kannst keine extra Gebür abrechnen.
Aber wenn es das einzigste ist, was du in der Sache tust, z.B. du hat ZV-Autfrag, machst vorher eine Anfrage, da kommt raus, dass bei dem Schuldner nix zu holen ist und machst dann keinen ZVA. Dann ist die 0,3 Gebür für die Anfrage entstanden.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Benutzeravatar
Tigerentchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 09.12.2006, 19:50
Wohnort: Hamburg

#4

27.03.2007, 09:28

Danke PeeDee, gut zu wissen. Dass werde ich in Zukunft dann mal beachten. ..
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Gast

#5

27.03.2007, 09:59

War mir auch neu vielen Dank für den Tip. Weißt Du zufällig auch wo das steht, um das meinem Chef zu zeigen?
Janin

#6

27.03.2007, 10:01

Bei Schuldneranfragen berechnen wir eine 0,3 Gebühr. Ist auch so erlaubt.

Liebe Grüße Janin
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#7

27.03.2007, 10:20

Hmm... § 18 Nr. 3 RVG.
Jede Vollstreckungshandlung zusammen mit den vorbereitenden Maßnahmen ist eine besondere Angelegenheit.
Die Anfage ist eine vorbereitende Maßnahme.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
tiko73

#8

27.03.2007, 10:47

@Phila
RVG für Anfänger, 13. Auflage, RN 1854
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#9

27.03.2007, 10:50

Ich glaube, ich muss mit auch mal RVG für Anfänger holen. So suche ich mich immer duch die §§ und das, was ich mir für die Prüfung aufgeschreiben hatte.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Janin

#10

27.03.2007, 11:05

Sorry, stand vorhin etwas auf dem Schlauch. Wir rechnen unsere 0,3 Gebühr auf ein evtl. entstehendes EV-Verfahren an.
Antworten