Guten Morgen,
bevor wir gegen einen Schuldner die ZV einleiten, machen wir oft erst einmal eine Anfrage beim Schuldnerregister um zu erfahren, ob die EV abgegeben wurde. Kann ich hierfür eine Extra Gebühr abrechnen? Habe ich bisher nicht gemacht, da ich denke, die Tätigkeit gehört zur ZV (also Nr. 3309)....
Anfrage beim Schuldnerregister - RA Gebühr?
- Tigerentchen
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[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
- PeeDee
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Du kannst keine extra Gebür abrechnen.
Aber wenn es das einzigste ist, was du in der Sache tust, z.B. du hat ZV-Autfrag, machst vorher eine Anfrage, da kommt raus, dass bei dem Schuldner nix zu holen ist und machst dann keinen ZVA. Dann ist die 0,3 Gebür für die Anfrage entstanden.
Aber wenn es das einzigste ist, was du in der Sache tust, z.B. du hat ZV-Autfrag, machst vorher eine Anfrage, da kommt raus, dass bei dem Schuldner nix zu holen ist und machst dann keinen ZVA. Dann ist die 0,3 Gebür für die Anfrage entstanden.
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Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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- Tigerentchen
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Danke PeeDee, gut zu wissen. Dass werde ich in Zukunft dann mal beachten. ..
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
War mir auch neu vielen Dank für den Tip. Weißt Du zufällig auch wo das steht, um das meinem Chef zu zeigen?
Bei Schuldneranfragen berechnen wir eine 0,3 Gebühr. Ist auch so erlaubt.
Liebe Grüße Janin
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- PeeDee
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Hmm... § 18 Nr. 3 RVG.
Jede Vollstreckungshandlung zusammen mit den vorbereitenden Maßnahmen ist eine besondere Angelegenheit.
Die Anfage ist eine vorbereitende Maßnahme.
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- PeeDee
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Ich glaube, ich muss mit auch mal RVG für Anfänger holen. So suche ich mich immer duch die §§ und das, was ich mir für die Prüfung aufgeschreiben hatte.
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Sorry, stand vorhin etwas auf dem Schlauch. Wir rechnen unsere 0,3 Gebühr auf ein evtl. entstehendes EV-Verfahren an.