Hallo!
Unserer Md. wurde die Restschuldbefreiung erteilt. Jetzt möchte sie gerne den SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
Kann mir jmd. "sagen", was sie jetzt tun muss?
Herzlichen Dank!
SCHUFA-Eintrag löschen nach Restschuldbefreiung
Kontakt zur SCHUFA aufnehmen, Sachverhalt klären, die SCHUFA korrigiert sodann.
Nach den AGB der Schufa löschen diese Eintragungen erst 3 Jahre nach Erledigungsvermerk!
- Kasimir1603
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Trotzdem bereits jetzt entsprechendes Erledigungsschreiben an die Schufa schicken, manche Unternehmen informieren trotz Erledigung die Schufa nämlich nicht. Und wenn die Forderung jetzt getilgt wurde, also erledigt ist, einfach entsprechendes SChreiben an die Schufa mit Kopie des S senden und von dort wird dann alles nötige veranlasst. Bzgl. der Fristen für entsprechende Eintragungslöschungen, also wie lange die noch sichtbar in der Schufa sind und von dort an Dritte beauskunftet werden, einfach mal auf die seite der Schufa gehen. Dort ist alles schön erklärt.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Pepsi hat geschrieben:das ist schön jupp und warum mir nicht?
ansonsten Kasimir
Weil ernie zuerst das geschrieben hast, was du wußtest