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Autor Nachricht
Verfasst: 05.01.2011, 11:06 - Thema: keine Auskunftserteilung - Vollstreckung Zwangsgeld
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Hallo und ein frohes und erfolgreiches neues Jahr an alle!

Gegner hat in einer Familiensache keine Auskunft erteilt. Ich habe nun den Zwangsgeldbeschluss nebst Klausel und Zustellungsbesch. vorliegen. Wie geht es nun weiter, wenn ich das ZV vollstrecken will? Ganz normaler ZV-Auftrag? Müssen irgendwelche bestimmten Formulierungen mit aufgenommen werden?

Danke


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Verfasst: 05.01.2011, 11:08 - Thema: keine Auskunftserteilung - Vollstreckung Zwangsgeld
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Normale Vollstreckung - ZV-Auftrag, PfÜB usw -. Du mußt aber beachten, daß die vollstreckten Beträge an die Staatskasse abgeführt werden müssen.

Im Übrigen: :suche


Verfasst: 05.01.2011, 11:13 - Thema: keine Auskunftserteilung - Vollstreckung Zwangsgeld
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Ah! Prima! Dankeschön....
An die Staatskasse hätte ich nicht gedacht, ist aber logisch, wenn ich das jetzt so lese :oops:


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