Zwangssicherungshypothek

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ninibatz
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#1

05.02.2007, 09:33

Guten morgen alle zusammen, hoffe ihr habt ein schönes Wochenende gehabt ...

Ich leg auch gleich mit der Frage los. Ich soll eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Weiß jemand, wie man das macht und was ich für Daten brauche??? :wirr

Vielen Dank für Eure Hilfe...

Liebe Grüße, ninibatz
Gast

#2

05.02.2007, 09:40

Guten Morgähn,

ich nehme mal an, daß Du diese Zwangssicherungshypothek in ein Grundstück eintragen lassen möchtest. Dazu benötigst Du natürlich die Daten des Grundstücks.

Der Antrag sieht dann wie folgt aus:

wird beantragt:

auf dem Grundstück des Schuldners, eingetragen im Grundbuch von ?? Band ?? Blatt ?? gemäß §§ 866,867 ZPO eine Zwangshypothek einzutragen.

Vollstreckungsunterlagen anbei.

Geltend gemacht wird die Forderung gemäß beigefügter Forderungsaufstellung in Höhe von derzeit

Das geht dann ziemlich problemlos.

Gruß
Preußi
ninibatz
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#3

05.02.2007, 09:55

:thx
ninibatz
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#4

05.02.2007, 10:10

Hallöööchen zusammen,

kann mir jemand sagen, wie ich einen beglaubigten Grundbuchauszug bekomme? Habe nur die Adresse des Grundstückes. Brauche aber mehrere Angaben, um eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen. Irgendwie stehe ich heute neben mir... :wirr

Vielen Dank, liebe Grüße ninibatz...
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#5

05.02.2007, 10:16

Braucht man dafür einen unbeglaubigten oder einen beglaubigten Grundbuchauszug?
Curry

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#6

05.02.2007, 10:39

Du musst beim AG ins Grundbuchamt gehen und nach einem Grundbuchauszug fragen mit Nachweis, dass du ein berechtigtes Interesse hast einen zu verlangen. Manche AGs machen das auch schon per Internet.
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#7

05.02.2007, 10:51

seid ihr denn Notar? wenn ja wie weit ist das Grunduchamt weg?

du hast nur die Adresse? aber du weißt doch wem das gehören soll oder?
Gast

#8

05.02.2007, 10:57

also ich mach sowat ja ab und zu mal, aber ich hab noch keinen Grundbuchauszug benötigt. Meinen Grundbuchämtern haben eigentlich die oben genannten Angaben völlig ausgereicht.

Aber Grundbuchämter sind da sowie irgendwie entspannter als die in den Vollstreckungsabteilung. *Schulter zuck* weiß der Teufel warum dat so is.

Preußi
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#9

05.02.2007, 10:59

wofür?
Andreas

#10

05.02.2007, 11:03

Es ist sinnvoll, einen GBA zu haben (unbeglaubigt reicht), einfach, damit man die korrekten Daten hat, da man ja genau eintragen muß, auf welchem Grundstück, Band-Nr., Blatt-Nr., Flurstück-Nr. usw. die Hypothek eingetragen werden soll.

Dann muß man ja bei mehreren Grundstücken noch aufteilen...

Also, prinzipiell vorgeschrieben ist die Vorlage eine GBAes nicht, aber es ist auf jeden Fall sinnvoll, vorher mal einen Blick reingeworfen zu haben und auch über einen zu verfügen.
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