Hallo,
ich habe folgendes Problem:
In einer Strafsache haben wir wg. zwei Tatvorwürfen verhandelt und einen Freispruch bezgl. eines Tatvorwurfs errreicht.
Jetzt will die Kostenstelle, dass wir einen dahingehend ausscheidbaren Gebührenanteil angeben.
und ich habe keine Ahnung wie das gehen soll.
Hilfe !!!
Strafrecht, Gebührenaufschlüsselung, ausscheidbare Gebühr
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
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In Kurzform lautet Deine Berechnung
1. Welche Gebühren sind mit der Verteidigung gegen beide Vorwürfe entstanden?
2. Welche Gebühren wären nur für die Verteidigung gegen den verurteilten Vorwurf entstanden?
3. Nr. 1 minus Nr. 2 = ausscheidbare Gebühren für den Freispruch.
Nr. 3 erhältst Du aus der Staatskasse.
In Kurzform lautet Deine Berechnung
1. Welche Gebühren sind mit der Verteidigung gegen beide Vorwürfe entstanden?
2. Welche Gebühren wären nur für die Verteidigung gegen den verurteilten Vorwurf entstanden?
3. Nr. 1 minus Nr. 2 = ausscheidbare Gebühren für den Freispruch.
Nr. 3 erhältst Du aus der Staatskasse.