Strafrecht, Gebührenaufschlüsselung, ausscheidbare Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

23.11.2009, 09:24

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

In einer Strafsache haben wir wg. zwei Tatvorwürfen verhandelt und einen Freispruch bezgl. eines Tatvorwurfs errreicht.

Jetzt will die Kostenstelle, dass wir einen dahingehend ausscheidbaren Gebührenanteil angeben.

und ich habe keine Ahnung wie das gehen soll.

Hilfe !!! :oops:
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Adora Belle
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#2

23.11.2009, 11:23

Bitte Suchfunktion mit "Differenztheorie", "Teilfreispruch" oder "Beschwerde+Strafsache" nutzen.

In Kurzform lautet Deine Berechnung

1. Welche Gebühren sind mit der Verteidigung gegen beide Vorwürfe entstanden?
2. Welche Gebühren wären nur für die Verteidigung gegen den verurteilten Vorwurf entstanden?
3. Nr. 1 minus Nr. 2 = ausscheidbare Gebühren für den Freispruch.

Nr. 3 erhältst Du aus der Staatskasse.
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